Artikel vom 28.07.2007, Druckdatum 22.11.2024 | |
Vorsicht vor Energieausweisen zum Schnäppchenpreis! Ab dem 1. Juli 2008 wird die Vorlage von Energieausweisen bei Verkauf und Neuvermietung schrittweise für verschiedene Gebäudetypen verbindlich eingeführt. Schon jetzt bewerben einzelne Firmen die Erstellung von Energieausweisen für Gebäude mit Angeboten wie diesem: „Energieausweis nur 9,90 Euro“. Die Deutsche Energie-Agentur dena warnt deshalb vor Billiganbietern, deren Energieausweise nicht den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprechen. „Energieausweis nur 9,90 Euro“! Dazu lediglich einen Internet-Fragebogen über den Energieverbrauch der letzen drei Jahre ausfüllen und wenig später liegt der fertige „Energieausweis“ im Briefkasten. Kein Vor-Ort-Termin, kein großer Aufwand – total easy. Allerdings kann das „Schnäppchen“ im Nachhinein doch noch teuer werden: „Die Vorlage eines nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Es werden Energieausweise angeboten, die nicht den gesetzlichen Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) entsprechen und deshalb ungültig sind. Die Eigentümer sollten die Qualität und die Gültigkeit des angebotenen Energieausweises vor der Beauftragung prüfen. Die dena empfiehlt den bedarfsorientierten Energieausweis“ betont dena-Geschäftsführer Stephan Kohler. Die dena hat die Kriterien zusammengestellt, die helfen können, Angebote zu beurteilen: Modernisierungsempfehlungen: Dem Energieausweis müssen individuelle Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden- egal, ob er auf gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht. Dazu sollte der Aussteller die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern vor Ort prüfen. Fehlen die Sanierungstipps, ist der Energieausweis ungültig. Eine Vereinbarung zwischen Eigentümer/in und Aussteller/in zum Ausschluss der Empfehlungen ist nicht zulässig. Aufnahme der Gebäudedaten: Die Gebäudemaße und der Energieverbrauch dürfen vom Eigentümer zwar selbst erhoben und an den Energieausweis-Aussteller übermittelt werden. Allerdings ist der Aussteller gesetzlich verpflichtet zu überprüfen, ob diese Angaben plausibel sind. Bei der Übermittlung der Daten über ein Internetformular kann diese Prüfung ohne Rücksprache kaum gewährleistet werden. Die Gefahr, dass fehlerhafte Daten zu Grunde gelegt werden, ist in diesem Fall sehr hoch. Der Aussteller sollte den Eigentümer zumindest telefonisch kontaktieren und sich der Richtigkeit der Daten versichern. Die dena empfiehlt grundsätzlich eine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller vor der Erstellung des Energieausweises. Auf diese Weise können die Gebäudedaten und der bauliche Zustand des Gebäudes angemessen erfasst und die Modernisierungsempfehlungen präzise ermittelt werden. Je ausführlicher die Sanierungstipps und gründlicher die Datenerfassung, desto besser die Qualität und die Aussagekraft des Energieausweises. Weitere detaillierte Informationen dazu finden Verbraucher unter www.dena-energieausweis.de. Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) |