Artikel vom 16.10.2007, Druckdatum 22.11.2024 | |
Clearingstelle zum EEG eingerichtet Das Bundesumweltministerium hat eine Clearingstelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eingerichtet. Aufgabe der Clearingstelle sei es, Streitigkeiten und Anwendungsfragen zum EEG zu klären und damit die Anwendung des Gesetzes zu erleichtern. „Mit der Clearingstelle haben wir ein unbürokratisches Instrument geschaffen, um Rechtsprobleme zum EEG schnell zu lösen und Gerichtsverfahren zu vermeiden“, so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Die Clearingstelle soll als Anlaufstelle bei konkreten Problemen und Streitfragen des EEG dienen und Empfehlungen zu abstrakten Rechtsfragen des Gesetzes geben, um Streitigkeiten vorzubeugen. Sie kann von Anlagenbetreibern und Netzbetreibern gleichermaßen angerufen werden und bietet Verfahren zur Einigung und Schlichtung bei potenziellen oder aufgetretenen Konflikten. Sie fungiert als neutrale Mittlerin und bietet neben ihrer Fach- und Sachkompetenz auch Methoden der außergerichtlichen Streitbeilegung an, um langwierige Gerichtsprozesse überflüssig zu machen. Um diese Aufgaben wahrzunehmen, ist die Clearingstelle mit einem interdisziplinären Team von Expertinnen und Experten im Bereich der erneuerbaren Energien und der außergerichtlichen Streitbeilegung besetzt. „Der dynamische Markt der erneuerbaren Energien verlangt von den Akteuren rasche Klarheit über die Rahmenbedingungen für Investitionen. Die Clearingstelle EEG steht für den Ausbau der erneuerbaren Energien unter Beachtung der Interessen aller Beteiligten“, sagte Rechtsanwalt Dr. Sebastian Lovens als Leiter der EEG Clearingstelle zur Eröffnung. Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) |