Artikel vom 22.08.2008, Druckdatum 22.11.2024

Geld vom Staat für klimafreundliche Unternehmen

Unternehmen und Freiberufler, die erneuerbare Energien zur Wärmegewinnung einsetzen wollen, können vom Staat gefördert werden. Die Europäische Kommission hat die Richtlinien zum Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien vom 5. Dezember 2007 genehmigt und damit den Weg für die Förderung aus dem Marktanreizprogramm und für die Öffnung des KfW-Programms Erneuerbare Energien für besonders förderwürdige große Anlagen freigegeben. Die Genehmigung wird schnellstmöglich umgesetzt: Im KfW-Programm Erneuerbare Energien können ab dem 1. September 2008 Anträge - in der Regel über die Hausbanken - gestellt werden. Auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann nun ab sofort Anträge von gewerblichen Antragstellern bewilligen. Bereits vorliegende Anträge werden in der Bearbeitung vorgezogen.

„Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass im Jahr 2020 insgesamt 14 Prozent der genutzten Wärme aus erneuerbaren Energien stammt. Das können wir nur schaffen, wenn auch Unternehmen und Freiberufler in erneuerbare Energien investieren. Deshalb bietet das Marktanreizprogramm für Unternehmen jetzt bessere Förderbedingungen denn je. Damit wird das Marktanreizprogramm zum Investitionsmotor für erneuerbare Energien“, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. 

Mit den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien wurden die Konditionen für gewerbliche Investitionen deutlich attraktiver. Gefördert werden Anlagen zur Nutzung von Tiefengeothermie und Biomasse große Solarkollektoranlagen, Nahwärmenetze und große Wärmespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität und Biogasleitungen. 

In diesem Jahr stehen laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit für das Programm 350 Millionen Euro bereit und ab 2009 bis zu 500 Millionen Euro jährlich. 

Übersicht zur Förderung mit einem Tilgungszuschuss 

KfW-Förderbank

BAFA

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

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