Artikel vom 08.10.2008, Druckdatum 24.11.2024 | |
Meldepflicht für Betreiber von Fotovoltaik-Anlagen Am 1. Januar 2009 wird das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt müssen Fotovoltaik Anlagen, die neu in Betrieb genommen werden, der Bundesnetzagentur gemeldet werden. Die Meldung muss durch den Betreiber der Anlage erfolgen und ist Voraussetzung dafür, dass dieser vom Netzbetreiber eine Vergütung nach EEG für den Strom erhält, der in dieser Anlage erzeugt und in das öffentliche Netz eingespeist wird. Gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 EEG muss der oder die Anlagenbetreiber/in der Bundesnetzagentur den Standort und die Leistung der Anlage melden. Auf der Grundlage der Leistung aller gemeldeten Fotovoltaik Anlagen ermittelt die Bundesnetzagentur nach § 20 Abs. 2a EEG die Vergütungssätze für Fotovoltaik Anlagen, die im Folgejahr neu in Betrieb genommenen werden. Für die Anlagenbetreiber/in wichtig zu wissen: * Ab dem 1. Januar 2009 müssen Anlagenbetreiber der Bundesnetzagentur den Standort und die Leistung von Fotovoltaik Anlagen melden, die ab dem 1. Januar 2009 in Betrieb gehen. * Diese Meldepflicht gilt nicht für Fotovoltaik Anlagen, die vor dem 1. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden. * Die Meldepflicht betrifft nur die Fotovoltaik Anlagen, die den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. * Fotovoltaik Anlagen, deren Strom anderweitig genutzt wird (z.B. Einspeisung in den eigenen Haushalt), sind nicht bei der Bundesnetzagentur zu melden. * Die Meldepflicht betrifft nur Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie nach §§ 32 und 33 EEG * Nicht zu melden sind nach EEG geförderte Anlagen, die Strom aus anderen Erneuerbaren Energien (z.B. Wind, Wasser, Biomasse) erzeugen. Weitere Informationen zu Form und den Weg der Datenübermittlung sowie zu den zu übermittelnden Daten werden voraussichtlich Anfang Dezember veröffentlicht. Standort und Leistung von Fotovoltaik Anlagen sind der Bundesnetzagentur erst ab dem 1. Januar 2009 zu melden. Die Bundesnetzagentur bittet darum, von Meldungen zu einem früheren Zeitpunkt abzusehen. Quelle: Bundesnetzagentur |