Artikel vom 21.11.2008, Druckdatum 25.11.2024 | |
Genussrechte als nachhaltige direkte Unternehmensbeteiligung Die aktuelle Finanzmarkt-Krise lässt viele Anlegerinnen und Anleger nach zukunftsfähigen Investitionsmöglichkeiten fragen. Laut dem Branchenverband BSW-Solar gewinnt die Solarenergie auch hier weiter an Bedeutung. Das Fotovoltaik Unternehmen SolarArt e.K. (Lauda-Königshofen), Gesellschaft für solare Energiegewinnung, plant bis Ende 2008 die Platzierung von 2 Millionen Euro für ihr Genussrecht. Genussrechtskapital ist eine Art „Kredit“, der mit einer Gewinnbeteiligung vergütet wird. Anlegerinnen und Anleger brauchen einen breiten Branchenmix, um wirtschaftliche Krisen zu überstehen, so die SolarArt e.K. in einer Pressemitteilung. „Unternehmensbeteiligungen weisen im Vergleich zu anderen Anlageklassen die höchsten Renditen auf“, sagt Dipl.Ing.(FH) Armin Hambrecht, Geschäftsführer der SolarArt e.K.. „Genussrechtskapital stärkt die Eigenkapitalbasis und soll das weitere Unternehmenswachstum in Deutschland fördern.“ Anlegerinnen und Anleger hätten dadurch die Möglichkeit einer direkten Unternehmensbeteiligung, die auf gesellschaftliche und ökologische Belange Rücksicht nimmt, so Hambrecht weiter. So partizipierten sie am Unternehmenserfolg und förderten gleichzeitig den Klimaschutz. „Eine Investition in die SolarArt e.K. Genussrechte 2008 sind eine Investition in den Klimaschutz. Schon ab 1.000 Euro Beteiligung wird Ihre persönliche CO2-Strombilanz ausgeglichen“, macht Armin Hambrecht die zusätzliche Rendite einer solchen Anlage deutlich. Für den privaten Anleger seien auch Genussrechte interessant, in die man schon mit relativ kleinen Beiträgen einsteigen kann. Das Genussrechtskapital der SolarArt e.K. beispielsweise ist für Anlegerinnen und Anleger geeignet, die ihr Kapital mittelfristig für 5 Jahre investieren möchten. Schon ab 1.000 Euro ist ein Genussrecht erhältlich. SolarArt e.K. Genussrechte 2008 erhalten nach Angaben des Unternehmens eine Grundausschüttung mit 8 Prozent im Jahr. Zusätzlich werden an die 2.000 Genussrechtsinhaber/innen 10 Prozent des Jahresgewinns ausgeschüttet. Genussrechte zählen nach Ansicht von Armin Hambrecht zudem zu den Gewinnern der Abgeltungssteuer, da bislang laufende Einkünfte und Veräußerungsgewinne nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz des Anlegers versteuert werden müssen, sondern mit dem meist geringeren Satz der Abgeltungssteuer. Die SolarArt e.K. vermarktet Fotovoltaik Anlagen in Form von technisch getrennten Einzelanlagen. Jeder Investor wird dabei Eigentümer einer eigenen Anlage Überwiegend öffentliche Dachflächen gewähren nach Ansicht der SolarArt e.K. ein gutes Risikoprofil. Die Auswahl der Projektstandorte erfolgt nach strengen Kriterien. Ein Research-Team aus erfahrenen Fotovoltaik Spezialisten sorgt dafür, dass nur renditestarke Objekte mit der richtigen Kombination aus Lage, Ausrichtung, Neigung und Sonnenscheinhäufigkeit in das Vertriebsportfolio aufgenommen werden. Quelle: SolarArt e.K. |