Artikel vom 03.02.2009, Druckdatum 08.09.2024

Schweiz: Einspeisevergütung für grünen Strom gestoppt

In der Schweiz ist der Fördertopf für grünen Strom ausgeschöpft. Seit Mai 2008 seien so viele Anmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) eingegangen, dass der Gesamt-Kostendeckel der KEV erreicht ist, meldet das Schweizer Bundesamt für Energie (BFE). Für neue Fotovoltaik Anlagen sei das Jahres-Zubaukontingent bereits am ersten Anmeldetag 2008 ausgeschöpft gewesen. Seit 1. Februar 2009 werden deshalb sämtliche Neuanmeldungen von Stromproduktionsanlagen aus erneuerbaren Energien auf eine Warteliste gesetzt.

Bereits Ende 2008 hätte sich abgezeichnet, dass die Flut der Anmeldungen für die kostendeckende Einspeisevergütung sehr bald zur Ausschöpfung der gesetzlich festgelegten KEV-Gesamtsumme führen würde, heißt es in einer Pressemitteilung des BFE. 

Schon am ersten Anmeldetag sei das Jahres-Zubaukontingent 2008 für neue Fotovoltaik Anlagen ausgeschöpft gewesen. Das Bundesamt für Energie BFE verfügte deshalb einen Bescheid-Stopp für die Fotovoltaik so dass die nationale Netzgesellschaft swissgrid ag, die im Auftrag des Bundesamtes für Energie (BFE) das Anmelde- und Bescheidverfahren durchführt, ab diesem Zeitpunkt über 3.000 angemeldete Fotovoltaik Anlagen auf eine Warteliste setzen musste. 

Das vom BFE festgelegte Jahres-Zubaukontingent 2009 für Fotovoltaik Anlagen in der Höhe von 5 Megawatt (MW) sei ebenfalls bereits ausgeschöpft. Von diesem Kontingent haben die ersten 7 Anlagen auf der Warteliste mit einer Leistung von 1.000 kW bis 500 kW profitiert. Die Warteliste sei nach den Vorgaben der Energieverordnung sortiert, das heißt nach Datum des Poststempels und bei gleichem Poststempel nach absteigender Leistung der Anlage  

Als Sofortmaßnahme führte das BFE im November 2008 die Möglichkeit der Überbuchung der Technologie-Teildeckel (Überverpflichtungen) ein. Dadurch sollte verhindert werden, dass so genannte „Platzhalterprojekte“ – dazu gehören mehrfach angemeldete Anlagen oder Großanlagen (z.B. Windparks) –, die aus Gründen des Umweltschutzes und der Raumplanung voraussichtlich nicht im vorgegebenen Zeitrahmen realisiert werden, die Mittel der Einspeisevergütung unnötig blockieren. Bei Windenergie wurde die Überbuchung auf +45 Prozent, bei Biomasse auf +12 Prozent und bei Wasserkraft auf +7 Prozent festgelegt. Durch diese Maßnahme konnten insgesamt rund 20 Prozent mehr Anmeldungen berücksichtigt werden. 

Trotz dieser Maßnahme ist der im Energiegesetz durch das Parlament festgelegte Gesamtdeckel über alle Technologien aufgrund der großen Zahl von Anmeldungen inzwischen erreicht worden. Das BFE verfügt deshalb ab dem 1. Februar 2009 einen Bescheid-Stopp für alle Technologien. Konkret bedeutet dies, dass die swissgrid ag sämtliche Neuanmeldungen von Anlagen aller Technologien mit Datum des Poststempels ab 1. Februar 2009 auf eine Warteliste setzt. 

Angesichts des drohenden Risikos eines baldigen Systemstillstands, hat Bundesrat Moritz Leuenberger das BFE bereits im November 2008 beauftragt, bis Mitte 2009 konkrete Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Der weitere Ausbau der grünen Stromproduktion in der Schweiz auf Basis des heutigen KEV-Fördersystems nicht mehr möglich. Nur durch eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen kann das wirtschaftliche Potenzial des erneuerbaren Stroms weiter ausgeschöpft werden. Im Vordergrund steht dabei, die Kostenlimite der KEV (Gesamtdeckel) anzuheben oder ganz aufzuheben. Eine weitere Möglichkeit ist die beschleunigte Einführung von verpflichtenden Produktionsquoten aus erneuerbaren Energien für die einzelnen Energieversorgungsunternehmen. 

Quelle: Schweizer Bundesamt für Energie (BFE)

                                                                 News_V2