Artikel vom 03.03.2009, Druckdatum 24.11.2024 | |
Marktanreizprogramm: Neue Förderrichtlinien am 01.03.2009 in Kraft getreten Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die neuen Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt veröffentlicht: Die neuen Richtlinien gelten für ab dem 1. März 2009 bei der BAFA gestellte Anträge und umfassen Änderungen bei der Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt. Diese setzen die Maßgaben aus dem am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) um. Nach dem EEWärmeG müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden, die neu errichtet werden, den Wärmeenergiebedarf für Heizung (einschließlich Warmwasserbereitung) und Kühlung anteilig durch erneuerbare Energien decken. Die neue Förderung berücksichtigt das Eigeninteresse des Eigentümers eines Neubaus an der Erfüllung seiner Nutzungpflicht, aber auch die Tatsache, dass die Nutzung erneuerbarer Energien in Neubauten wesentlich weniger aufwändig ist. Künftig erhalten Antragsteller/innen für Solarkollektoren, Biomasseanlagen bis 100 kW Nennwärmeleistung und effiziente Wärmepumpen, die in Neubauten errichtet werden, um 25 Prozent geringere Basisfördersätze. Die Bonusförderung bleibt jedoch unberührt. Die geringen Fördersätze gelten nur für Anlagen in Neubauten, für die der Bauantrag bzw. die Bauanzeige ab dem 1. Januar 2009 gestellt bzw. erstattet wurde. Anlagen in Neubauten, für die bereits 2008 oder früher ein Bauantrag gestellt wurde, sind wie Anlagen in Bestandsbauten von dieser Kürzung nicht betroffen. Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind förderfähig: Die Errichtung und Erweiterung von • Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche • Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina • automatisch beschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung, • handbeschickten Anlagen zur Verbrennung von fester Biomasse für die thermische Nutzung von 15 bis 50 kW Nennwärmeleistung (Scheitholzvergaserkessel), • effizienten Wärmepumpen, • besonders innovativen Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien nach Maßgabe dieser Richtlinien: * Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche, *Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung * besonders effiziente Wärmepumpen. Neben den eben beschriebenen Fördertatbeständen gibt es ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge sorgen kann. Wer z. B. Solarkollektoren und Biomassekessel besonders energieeffizient einsetzt oder erneuerbare Energien miteinander kombiniert, wird zusätzlich mit einem Bonus belohnt. Eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten kann zusammen mit den Antragsformularen heruntergeladen werden. Die Nutzung Erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme wird durch den Bund bedarfsgerecht in den Jahren 2009 bis 2012 mit bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr gefördert (§ 13 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz). Ein Großteil hiervon ist für das Marktanreizprogramm vorgesehen. Dies ist deutlich mehr als in den Jahren zuvor. Mit der Aufstockung des Titels kann eine hohe Nachfrage nach der Förderung bedient werden und eine kontinuierliche Bewilligung von Fördermitteln über das gesamte Jahr erfolgen, so das BAFA. Die Antragsbearbeitung u. a. die Bewilligung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Über die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel wird mit Hilfe der sogenannten „Förderampel“ Auskunft gegeben. Momentan stehen laut BAFA noch zirka 80 Prozent der Fördermittel zur Verfügung. Nähere Informationen gibt es auf der Internetseite des BAFA. Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |