Artikel vom 11.12.2009, Druckdatum 25.11.2024

Vergütungssätze für Photovoltaik-Anlagen im Jahr 2010

Die Bundesnetzagentur gibt regelmäßig die Degressions- und Vergütungssätze für Photovoltaik Anlagen bekannt. Für das Jahr 2010 beträgt die Mindestvergütung für Photovoltaik Anlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) 28,43 Cent pro eingespeister Kilowattstunde (kWh). Für entsprechende Anlagen, die noch 2009 ans Netz gehen oder gingen, sind das noch 31,94 Cent/kWh.

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelt die Vergütung von regenerativ erzeugtem Strom Ziel des EEG ist die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung als zentrales Element für Klimaschutz, Umweltschutz, nachhaltige Entwicklung und die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromversorgung. 

Das erstmals am 29. März 2000 in Kraft getretene EEG wurde 2004 und 2008 novelliert. Die Neuregelungen zum 1. Januar 2009 legte u.a. einen verstärkten Rückgang (Degression) der Vergütung von Strom aus Photovoltaik Anlagen fest. Die jährliche Absenkung der Förderung soll die Branche dazu anhalten, sich technisch stetig weiter zu entwickeln und die Preise kontinuierlich zu senken. Auf diese Weise will der Gesetzgeber dem Verbraucher so schnell wie möglich die rentable Investition in eine Solaranlage auch ohne Förderung ermöglichen.

Nach der Bundestagswahl im September 2009 standen viele Spekulationen im Raum, wie es mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien unter der Regierung von CDU und FDP weiter geht. „Im endgültigen Koalitionsvertrag der Union und FDP ist eine deutliche Absenkung der Solarförderung nicht vorgesehen. Die Solarbranche wird stattdessen im Dialog mit der Politik Spielräume für eine Anpassung der Förderung über das gesetzlich fixierte Maß hinaus ausloten“, so der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) nach der Bundestagswahl. 

Auf seiner Mitgliederversammlung im November 2009 hat sich der BSW-Solar nun auf einen gemeinsamen Vorschlag geeinigt, der der Bundesregierung bei den bevorstehenden Gesprächen präsentiert werden soll. Dieser schlägt neben der im EEG festgeschriebenen Degression zum 1. Januar 2010 eine weitere Absenkung der Photovoltaik Vergütung von 4,5 Prozent zum 1. Juli vor, quasi ein teilweises Vorziehen der vorgesehenen Degression für 2011 bereits zur Jahresmitte 2010. Doch vorerst bleibt es bei den mit der Novellierung zum 1. Januar 2009 festgesetzten Vergütungssätzen. 

Für Photovoltaik Anlagen, die 2010 erstmals ans Netz gehen, sieht das EEG laut Bundesnetzagentur demnach folgende Vergütungssätze vor: 

Strom aus Freiflächenanlagen wird gemäß § 32 EEG mit 28,43 Cent je Kilowattstunde (kWh) vergütet (Degression: 11 Prozent).
 
Strom aus Anlagen auf oder an Gebäuden bis 30 kWp wird gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 EEG mit 39,14 Cent je Kilowattstunde (kWh) vergütet (Degression: 9 Prozent). 

Strom aus Anlagen auf oder an Gebäuden 30 bis 100 kWp wird gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 2 EEG mit 37,23 Cent je Kilowattstunde (kWh) vergütet (Degression: 9 Prozent). 

Strom aus Anlagen auf oder an Gebäuden 100 kWp bis 1 MWp wird gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 EEG mit 35,23 Cent je Kilowattstunde (kWh) vergütet (Degression: 11 Prozent). 

Strom aus Anlagen auf oder an Gebäuden größer als 1 MWp wird gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 4 EEG mit 29,37 Cent je Kilowattstunde (kWh) vergütet (Degression: 11 Prozent). 

Selbst genutzter Solarstrom (Eigenverbrauch) wird gemäß § 33 Abs. 2 EEG mit 22,76 Cent je Kilowattstunde (kWh) vergütet (Degression: 9 Prozent). 

Die im Gesetz angegebenen EEG Vergütungen sind in Netto-Preisen angegeben. Der Betreiber einer Photovoltaik Anlage kann sich zudem als Unternehmer beim Finanzamt einstufen lassen und die auf die Investitionskosten anfallende Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen (d.h., er kann sie mit von anderen im Rahmen seiner Stromerzeugung vereinnahmten Umsatzsteuer verrechnen oder erhält sie vom Finanzamt erstattet). 

Quelle: Bundesnetzagentur, BSW-Solar

                                                                 News_V2