Artikel vom 03.05.2010, Druckdatum 22.11.2024 | |
Solarthermie & Co: Marktanreizprogramm gestoppt Wie das Bundesumweltministerium mitteilt, können aufgrund der Haushaltssperre im Bundeshaushalt 2010 keine Investitionszuschüsse im Rahmen des Marktanreizprogramms mehr gewährt werden. „Konkret bedeutet das: Ab sofort können für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen keine Investitionszuschüsse mehr gewährt werden“, so das Bundesumweltministerium in einer Pressemitteilung. Neuen Förderanträge werden ebenfalls nicht mehr entgegengenommen, da die für 2010 noch zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits aufgebraucht seien. Der Deutsche Bundestag hatte mit dem Bundeshaushalt 2010 eine qualifizierte Haushaltssperre beim Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien beschlossen. Das Bundesumweltministerium hat sich eigenen Angaben zufolge in den vergangenen Wochen intensiv um eine Aufhebung dieser Haushaltssperre bemüht und einen entsprechenden Antrag beim Bundesfinanzministerium gestellt. Die Weiterleitung dieses Antrags an den Haushaltsausschuss sei vom Bundesfinanzministerium jetzt abgelehnt worden, so das Bundesumweltministerium in seiner Pressemitteilung. Die Haushaltssperre habe die Einstellung der Förderung für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen zur Folge. Auch die Programme, die das Bundesumweltministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative fördert, seien davon betroffen. Konkret bedeute das: Ab sofort können für Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen keine Investitionszuschüsse mehr gewährt werden. Mit den Förderanträgen, die in diesem Jahr bereits beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen seien, seien die für 2010 noch zur Verfügung stehenden Fördermittel bereits aufgebraucht. Ab sofort könnten daher auch keine neuen Förderanträge mehr entgegengenommen werden. Die Sperrung der Haushaltsmittel hat auch Auswirkungen auf die Programme der Nationalen Klimaschutzinitiative. Das Förderprogramm für kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (Mini-KWK) und das Programm zur Förderung von Klimaschutzprojekten in Kommunen müssen sogar rückwirkend gestoppt werden, da schon mit den bereits bewilligten Anträgen das Budget, das für 2010 zur Verfügung steht, voll ausgeschöpft wird. Rückwirkend heißt, dass Anträge, die aus dem vergangenen Jahr vorliegen und noch nicht bewilligt worden sind, nicht mehr genehmigt werden können. Die Förderung von kommunalen Klimaschutzprojekten kann erst 2011 weiter fortgeführt werden, unter der Voraussetzung, dass im kommenden Jahr wieder Haushaltsmittel verfügbar sind. Auch das gemeinsame Förderprogramm mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium zur Steigerung der Energieeffizienz in der Landwirtschaft und im Gartenbau ist von der Haushaltssperre betroffen. Auch hier können keine neuen Anträge mehr entgegen genommen werden. Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) |