Artikel vom 18.06.2010, Druckdatum 22.11.2024 | |
EEG-Clearingstelle: Hinweis zum „Inbetriebnahmezeitpunkt“ vor endgültiger Entscheidung Die EEG Clearingstelle hat auf ihrer Sitzung vom 31. Mai 2010 ein Hinweisverfahren zum Thema „Inbetriebnahmezeitpunkt bei Photovoltaik Anlagen unter dem EEG 2009“ eingeleitet. Die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen lief bis zum 15. Juni 2010. Die Clearingstelle EEG will den endgültigen Hinweis vor Inkrafttreten der derzeit diskutierten Änderungen der Photovoltaik Vergütung veröffentlichen. Dem mit den Stimmen von Union und FDP im Bundestag beschlossenen Gesetz zur Novellierung des EEG zufolge sollten die staatlichen Zuschüsse zum 1. Juli um bis zu 16 Prozent reduziert werden. Bei seiner Beratung am 4. Juni 2010 beschloss der Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Die Länderkammer setzt sich vor allem dafür ein, die Absenkung auf höchstens zehn Prozent zu begrenzen, weil sonst die Wettbewerbsfähigkeit der Branche gefährdet werde. Für viele Investorinnen und Investoren ist diese nun schon länger anhaltende Unklarheit in Sachen zukünftiger Solarstrom-Vergütung eine echte Nervenprobe. Wer seine Photovoltaik Anlage erst nach dem 1. Juli 2010 ans Netz bringt, riskiert auf jeden Fall, deutlich weniger Vergütung zu erhalten. Daher wurde (und ist) die Frage des Zeitpunkts der Inbetriebnahme der Photovoltaik Anlage aktuell. Daher hat die EEG Clearingstelle am 31. Mai 2010 ein Hinweisverfahren zum Thema „Inbetriebnahmezeitpunkt bei Photovoltaik Anlagen unter dem EEG 2009“ eingeleitet. Es soll klären, unter welchen Umständen die „Inbetriebnahme“ der Photovoltaik Anlage als erfolgt gilt. Laut § 3 Nummer 5 EEG (2009) ist Inbetriebnahme die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung ihrer technischen Betriebsbereitschaft. Die EEG Clearingstelle will ihren endgültigen Hinweis zum „Inbetriebnahmezeitpunkt bei Photovoltaik Anlagen unter dem EEG 2009“ vor Inkrafttreten der derzeit diskutierten Änderungen der Photovoltaik Vergütung fertiggestellt haben und veröffentlichen. Derzeit geht man bei der EEG Clearingstelle davon aus, dass das Inkrafttreten der EEG Novelle nicht vor dem 1. Juli 2010 sein wird. Weitere Informationen unter www.clearingstelle-eeg.de/PV_Novelle Quelle: EEG Clearingstelle |