Artikel vom 13.07.2010, Druckdatum 22.11.2024 | |
Durchblick im Dickicht - Was Altbausanierer über die finanzielle Förderung wissen sollten Energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen im Altbau werden in Deutschland von vielen Stellen finanziell unterstützt. Hier einen Überblick zu behalten, ist für Hausbesitzerinnen und hausbesitzer nicht immer einfach – zumal sich die Bedingungen immer wieder ändern. Informationen zur Förderung der Altbausanierung gibt das Programm „Zukunft Altbau“ der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA). „Hilfreich bei der Suche nach dem passenden Förderprogramm ist die Unterscheidung, ob ein Heizungstausch ansteht oder die Gebäudehülle gedämmt werden soll“, erklärt Claudia Rist vom Landesprogramm Zukunft Altbau des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg. „Erneuerbare Heizsysteme fördert das Marktanreizprogramm des Bundes und die L-Bank des Landes. Alles Weitere, auch Gesamtsanierungen, übernimmt die bundeseigene KfW“, erläutert Rist. Hinzu kämen aber auch kommunale Kredite oder Zuschüsse. Über die aktuellen Programmkonditionen sollten sich Sanierungswillige vor der Sanierung informieren. Auskunft gibt es auch beim kostenfreien Beratungstelefon von Zukunft Altbau: 08000 12 33 33. Bei der Förderung einer neuen Heizung ist ausschlaggebend, für welches Heizsystem man sich entscheidet. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA fördert über das Marktanreizprogramms (MAP) den Einsatz Erneuerbarer Energien, etwa solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen. Dieses Programm war aufgrund der Haushaltslage gestoppt. Jetzt wurde die Sperre der Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro aufgehoben. Seit 12. Juli können wieder Anträge gestellt werden beispielsweise für solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, Pelletkessel oder effiziente Wärmepumpen. Es wird damit gerechnet, dass die Fördermittel rasch aufgebraucht sein werden. Auch das Landesförderprogramm „Wohnen mit Zukunft“ fördert Heizanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. „Der zinsgünstige Kredit der L-Bank steht Personen im Südwesten zu Verfügung, die ein Haus besitzen, bauen oder kaufen und mindestens eine der Wohnungen selbst nutzen", so Claudia Rist. Die Kreditsumme geht bis 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der Zinssatz wird an dem Tag des Antragseingangs fixiert. „Entscheidet sich Hausbesitzerin oder Hausbesitzer für einen neuen, effizienteren Öl- oder Gasbrennwertkessel oder für den Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, ist die KfW zuständig“, sagt Hermann Dannecker, vom Deutschen Energieberater-Netzwerk (DEN). „Die Fördermittel aus dem Programm ‚Energieeffizient sanieren‘ stehen als Kredit oder für Ein- und Zweifamilienhäuser auch als Zuschuss zur Verfügung.“ Über dieses KfW-Programm werden auch alle Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle gefördert, also die Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke sowie der Austausch der Fenster. „Wird eine umfassende Sanierung des Altbaus hin zu einem KfW-Effizienzhaus durchgeführt und nicht nur Einzelmaßnahmen umgesetzt, fördert die KfW sogar den Einsatz erneuerbarer Energien“, so Hermann Dannecker. Die Konditionen des KfW-Programms richten sich nach dem Umfang der durchgeführten Maßnahmen. Je energieeffizienter der Wohnraum nach der Sanierung ist, desto höher ist die Förderung. So erhält der Hausbesitzer für Einzelmaßnahmen fünf Prozent der Investitionssumme als Zuschuss. Bei einer umfassenden Sanierung hin zum KfW-Effizienzhaus 100 sind es bereits zehn Prozent, also ein Zuschuss bis zu 7.500 Euro pro Wohnung. Der Kredit beträgt bis zu 75.000 Euro. Auch der Tilgungszuschuss richtet sich danach, wie effizient das sanierte Gebäude ist. Zusätzlich zu den Förderprogrammen von Bund und Land unterstützen auch einige Kommunen Energieeinsparinvestitionen. Städte wie Karlsruhe, Stuttgart, Freiburg oder Tübingen haben eigene Förderprogramme, die zusätzlich genutzt werden können. Auskunft gibt hier die jeweilige Kommune. „Wer vor dem Austausch seiner Heizungsanlage steht, sollte auf jeden Fall bedenken, dass seit diesem Jahr in Baden-Württemberg das Erneuerbare-Wärme-Gesetz gilt“, rät Claudia Rist von Zukunft Altbau. Neu installierte Heizungen müssen seit 2010 mindestens zehn Prozent erneuerbare Energien nutzen. Alternativ können auch Dämmmaßnahmen angerechnet werden. „Welche Maßnahme sich für das eigene Haus eignet, können Gebäudeenergieberater aus der Region feststellen“, so Rist. Sie wüssten auch, welche Fördermöglichkeiten genutzt werden können. Weitere Informationen zur Förderung der Altbausanierung liefert auch die Internetseite www.zukunftaltbau.de, Rubrik Förderung. Dort gibt es Links zu den einzelnen Förderprogrammen und deren aktuellen Konditionen. Allgemeine Informationen zur Altbausanierung liefern die kostenfreien Broschüren von Zukunft Altbau, Bestellung unter 08000 12 33 33. Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer/innen neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten. Das Programm des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg hat seinen Sitz in Stuttgart und wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) umgesetzt. Quelle: Zukunft Altbau, Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) |