Artikel vom 16.07.2010, Druckdatum 22.11.2024

Eigene Photovoltaik-Anlage - Energieversorgerwechsel möglich?

Besitzer/innen von Photovoltaik Anlagen sind sich oft unsicher: Können sie ihren Stromanbieter wechseln oder sind sie an ihren Grundversorger gebunden? Die Frage ist jedoch eindeutig zu beantworten: Auch die Eigentümer/innen von Photovoltaik Anlagen können ihren Stromanbieter frei wechseln, so wie jeder andere Privathaushalt auch. Sie verkaufen ihren Strom an den Stromnetzbetreiber und nicht an den örtlichen Energieversorger. Den Energieversorger können sie frei wählen.

Unter der Annahme, der erzeugte Strom wird in das Netz eingespeist und an den örtlichen Energieversorger verkauft, fragen sich die Nutzer/innen der Anlagen, ob sie unter diesen Voraussetzungen an den entsprechenden Stromanbieter gebunden sind. In Deutschland sind Stromnetzbetreiber und Energieversorgung entflochten. Um die Verbraucher mit elektrischer Energie zu versorgen, wird der Strom über Stromnetze bzw. über das Verbundnetz transportiert. Dieses Stromnetz wird durch die Netzbetreiber betrieben. Die Netzbetreiber erhalten ihr Entgelt allein für die Bereitstellung der Netze, das so genannte Netznutzungsentgelt.

Die Energieversorger wiederum sind Unternehmen, die die elektrische Energie erzeugen und über das Netz vertreiben. Diesen Versorger können alle Verbraucher seit der Liberalisierung des Energiemarktes auswählen. Eine kleine Einschränkung gilt allerdings: Hat der Energieversorger die Solarstromanlage finanziell gefördert, muss man die entsprechende Vertragslaufzeit erfüllen und für diese Mindestlaufzeit den Strom von dem entsprechenden Anbieter beziehen. Ein Anbieterwechsel erfordert keine technischen Veränderungen. Eine Unterbrechung der Versorgung ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG § 36) ausgeschlossen. 

Quelle: SolarLokal Informationsservice
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