Artikel vom 21.09.2010, Druckdatum 22.11.2024 | |
In Sachsen können neue Arbeitsplätze entstehen Die Europäische Kommission hat deutsche Regionalbeihilfen für den Bau eines Solarsiliziumswerks der Firma Wacker Chemie in der Nähe von Dresden gebilligt. Das Unternehmen will insgesamt 800 Millionen Euro in neue Anlagen investieren. Aus der regionalen Beihilfe fließen nochmals knapp 98 Millionen Euro in den Topf. Solarsilizium ist der wichtigste Ausgangsstoff in der Photovoltaik Die Wacker Chemie AG ist der zweitgrößte Polysiliziumhersteller der Welt. Geplant ist der Ausbau der jetzigen Silikon-/Silanproduktionsanlage in Nünchritz (Sachsen) um ein neues, direkt angrenzendes Solarsiliziumwerk. Solarsilizium ist der wichtigste Ausgangsstoff für die Produktion von Solarwafern, Solarzellen und -modulen, die alle Teil eines integrierten Solarenergiesystems sind und Sonnenlicht in Strom umwandeln. Wacker Chemie betreibt bereits ein Polysiliziumwerk in Bayern und ist der zweitgrößte Polysiliziumhersteller der Welt. Mit dem Bau einer weiteren Anlage in Nünchritz bei Dresden erhält die von hoher Arbeitslosigkeit geprägte Region bessere wirtschaftliche Chancen. In der Begründung zur Bewilligung heißt es: „Diese Region kommt aufgrund des dortigen außergewöhnlich niedrigen Lebensstandards und der erheblichen Unterbeschäftigung für eine Beihilfe zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung in Frage.“ Die angemeldete Beihilfe stehe mit den EU-Regeln für Regionalbeihilfen im Einklang, heißt es in einer Pressemitteilung der EU. Bei diesem großen Investitionsvorhaben sei die maximal zulässige Beihilfeintensität nicht überschritten. Zudem betrage der Anteil der Wacker Chemie am Weltmarkt für Solarsilizium und für Polysilizium insgesamt auch nach der geplanten Investition weniger als 25 Prozent. Da der nachgelagerte Photovoltaik Markt eine zweistellige Wachstumsrate aufweise, die deutlich über dem BIP-Wachstum im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) liege, ist die mit dem Vorhaben bezweckte Ausweitung der solaren Fertigungskapazitäten nach Auffassung der Kommission wettbewerbsrechtlich unbedenklich. Daher kam die Kommission zu dem Schluss, dass der positive Beitrag der Beihilfe zur regionalen Entwicklung etwaige beihilfebedingten Auswirkungen auf den Wettbewerb überwiegt. Quelle: EU-Aktuell |