Artikel vom 20.10.2010, Druckdatum 22.11.2024 | |
Energieberater behalten den Überblick bei der Sanierung Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, die die Sanierung ihres Hauses planen, sollten unbedingt einen Energieberater hinzuziehen. Christian Stolte, Experte der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena): „Egal ob eine Heizungserneuerung, eine komplette Sanierung oder der Einsatz Erneuerbarer Energien geplant ist: Eine Energieberatung ist für Hausbesitzer der erste Schritt um aus den eigenen vier Wänden ein zukunftssicheres und energiesparendes Effizienzhaus zu machen. Der regionale Energieberater kennt für jede Maßnahme die optimale Förderung.“ Um die Möglichkeiten zur Energieeinsparung am Haus genauer zu ermitteln, sollte ein „Vor-Ort-Energieberater“ oder ein „Gebäudeenergieberater im Handwerk“ hinzugezogen werden, rät die dena. Für die Energieberatung können Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) besonders unbürokratisch Fördermittel erhalten. Der „Vor-Ort-Energieberater“ übernimmt die Antragstellung. Der Zuschuss beträgt bis zu 300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und bis zu 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten, höchstens aber die Hälfte der Beratungskosten. Die geförderte Energieberatung enthält neben der Analyse der energetischen Qualität des Gebäudes und der Heiztechnik auch einen ausführlichen Beratungsbericht. Dieser enthält Empfehlungen, ob der Wärmeschutz verbessert werden kann, eine Umstellung oder Erneuerung der Heizungsanlage empfehlenswert ist und ob eine Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht kommt. Gleichzeitig wird der erforderliche finanzielle Aufwand ermittelt und die Wirtschaftlichkeit der entsprechenden Investition errechnet. Auch für die fachgerechte Begleitung einer umfassenden Sanierung durch einen Fachmann oder eine Fachfrau zahlt der Staat einen Zuschuss: 50 Prozent der für die Begleitung anfallenden Kosten. „Eine komplette energetische Sanierung ist eine Aufgabe für den Fachmann. Die dena rät daher, als erstes den Energieberater zu beauftragen“, so dena-Experte Stolte weiter. Die abschließende Qualitätssicherung, beispielsweise durch Wärmebilder, wird ebenfalls staatlich gefördert. Anspruch auf Förderung haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden, bei denen die Baugenehmigung vor dem 31.12.1995 erteilt wurde und die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Unter www.zukunft-haus.info/expertensuche finden Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer eine Liste der zugelassenen Energieberater/innen in ihrer Nähe. Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) |