Artikel vom 28.10.2010, Druckdatum 22.11.2024

Christdemokraten: Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke sind Ausdruck politischer Idiotie

Für den Bundesverband Christliche Demokraten gegen Atomkraft (CDAK), CDU/CSU-Mitglieder für die Überwindung der Kernenergie sind Laufzeitverlängerungen für Atomkraftwerke Ausdruck politischer Idiotie. Damit werde den atomaren „Besatzungsmächten EnBW, E.ON, RWE und Vattenfall“ gestattet, mit unseren Lebens- und Zukunfts- Chancen russisches Roulette spielen.

Petra Pauly, Pressesprecherin des Bundesverbands Christliche Demokraten gegen Atomkraft, CDU/CSU-Mitglieder für die Überwindung der Kernenergie (CDAK): „So wird die körperliche Unversehrtheit von Menschen (Artikel 2 Grundgesetz) auf dem Altar der Profitinteressen einer verschwindend kleinen Minderheit von Betreibern nuklearer Anlagen geopfert. Wir als Atomkraftgegner in der Union wollen die Steuerzahler um sehr hohe Beträge entlasten, indem wir nukleare Schmarotzer dauerhaft kalt stellen. Das funktioniert durch die strikte Anwendung des Verursacherprinzips. Das heißt, wer partout Atomstrom will, der soll auch die vollen Kosten tragen. Die vom langjährigen Bürgermeister der Kur- und Bäderstadt Baden-Baden Jörg Zwosta (CDU) geführte Mittelbadische Energiegenossenschaft hat kaufmännisch gerechnet 5 Euro pro Kilowattstunde ermittelt.“

Der energiepolitische Sprecher von Bündnis 90/ Die Grünen, Hans-Josef Fell, beschreibt die Beschlussfassung zur jüngsten Atomgesetznovelle und zum Energiekonzept der Bundesregierung folgendermaßen:

„Die schwarz-gelben Bundestagsfraktionen haben die Atomgesetznovelle und das Energiekonzept der Bundesregierung durch den Umweltausschuss gepeitscht. Den Oppositionsfraktionen wurde es sogar untersagt, weitere Geschäftsordnungsanträge zu stellen, nach Geschäftsordnung des Bundestages mögliche mündliche Änderungsanträge wurden ebenfalls nicht zugelassen. Die Minderheitenrechte der Opposition wurden ebenso mit Füßen getreten wie die Geschäftsordnung des Parlamentes. Auch wurde die Opposition von der Möglichkeit ausgeschlossen, den Bericht und die Beschlussfassung des Umweltausschusses zu kontrollieren. Die Regierungsfraktionen hatten mit ihrer Mehrheit durchgestimmt, dass nur ein Vertreter der Regierungsfraktion den Bericht und die Beschlussfassung mit seiner Unterschrift bestätigen darf. Pikanterweise hatten die Regierungsfraktionen hinzugefügt, dass die Unterschrift bereits vor der Sitzung abgegeben wurde. Eine Kontrolle der Beschlüsse fand somit überhaupt nicht statt.

Bereits am Montag Abend hatte sich abgezeichnet, dass die Regierungsfraktionen und die Bundesregierung mit dem Kopf durch die Wand wollten. Der Bundesumweltminister war erst gar nicht erschienen und der Bericht der Bundesregierung zu den Gesetzen wurde mit Mehrheit der Regierungsfraktionen abgesetzt. Bei der Befragung der Bundesregierung während der völlig unzureichenden Anberatung der Atomgesetznovellen weigerte sich die parlamentarische Staatssekretärin, Reiche, des Bundesumweltministeriums, die Fragen der Parlamentarier zu beantworten. Energiekonzept, Brennelementesteuergesetz, der neue Energiefonds sowie die Energiekonzepte der Bundesregierung sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden im Umweltausschuss am Montag nicht einmal anberaten.

Am Dienstag Abend wurden sämtliche Tagesordnungsanträge der Opposition abgelehnt, die einzelnen Gesetze und Anträge zu beraten. Weitere Anträge wurden nicht zugelassen. Danach stimmten die Regierungsfraktionen die Änderungsanträge der Grünen runter, obwohl sie die Anträge z.T. nicht einmal inhaltlich zur Kenntnis genommen und sich weigerten, sich die Anträge und Begründungen anzuhören. Einige Änderungsanträge wurden überhaupt nicht zur Abstimmung angenommen.

Abschließend stimmten die Regierungsfraktionen ihre Atomgesetze durch. Die weiteren Punkte wurden überhaupt nicht befasst, so dass im Umweltausschuss weder eine Beratung noch eine Beschlussfassung zu dem Brennelementesteuergesetz, zu dem Energiefonds sowie zu den Anträgen zu dem Energiekonzept der Bundesregierung statt fand. Des Weiteren fiel die Beratung des Grünen Energiekonzepts gänzlich runter.

Die Atomgesetze werden somit wie von der Regierung geplant, am Donnerstag im Bundestag verabschiedet. Danach soll dann der Bundesrat in seinem Zustimmungsrecht umgangen werden. Die nächste Runde findet dann vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe statt.

Fazit: Die Regierung und Regierungsfraktionen haben in einem höchst ungewöhnlich Vorgang und in womöglich bislang einmaliger Weise die Rechte der Oppositionsabgeordneten eingeschränkt, um die Gesetze zur Verlängerung der Atomkraftwerkslaufzeiten möglichst schnell durchzupeitschen. Damit die Öffentlichkeit davon möglichst wenig mitbekommt, hatten CDU/CSU und FDP gleich zu Beginn der Sitzung sämtliche Anträge abgelehnt, die Beteiligung der Öffentlichkeit zuzulassen. Dies steht ganz in der Tradition der Geheimberatungen und Geheimverträge mit den Energiekonzernen, die massiv von der Politik der schwarz-gelben Regierung profitieren.“

Quelle: BUNDESVERBAND CHRISTLICHE DEMOKRATEN GEGEN ATOMKRAFT (CDAK), Hans-Josef Fell MdB, Sprecher für Energie der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen

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