Artikel vom 28.02.2011, Druckdatum 22.11.2024

Conergy Hauptversammlung beschließt angekündigtes Refinanzierungskonzept

Auf der Hauptversammlung der Hamburger Conergy AG am 25. Februar 2011 haben die Aktionärinnen und Aktionäre Unternehmensangaben zufolge der geplanten Refinanzierung des Unternehmens mit „deutlicher Mehrheit“ zugestimmt. Damit könne das Unternehmen die zentralen Maßnahmen nun umsetzen – und sich so von rund 190 Millionen Euro Schulden befreien sowie seine Zinsbelastung erheblich mindern, heißt es in einer Pressemitteilung. Insgesamt war rund 47 Prozent des Kapitals vertreten.

Auf der Hauptversammlung stimmten die anwesenden Aktionärinnen und Aktionäre demnach für die Herabsetzung des Grundkapitals von rund 400 Millionen Euro auf rund 50 Millionen Euro und damit für eine Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 8 zu 1. Zugleich beschloss die Hauptversammlung auch über die Erhöhung des Grundkapitals. Dies soll mittels einer Kapitalerhöhung in Höhe von bis zu rund 188 Millionen Euro geschehen. Beide Tagesordnungspunkte wurden mit einer Mehrheit von jeweils 99,5 Prozent beschlossen, heißt es in der Pressemitteilung.

Conergy Finanzvorstand Dr. Sebastian Biedenkopf dazu: „Ich freue mich über die Zustimmung unserer Aktionäre. Wir sind heute einen entscheidenden Schritt weiter gekommen, eine belastbare Bilanzstruktur ist in greifbare Nähe gerückt. Dies ist Voraussetzung für die Sicherung von Conergys Zukunft. Wir werden uns jetzt mit Hochdruck an die Umsetzung unserer Beschlüsse machen.“ Insgesamt war rund 47 Prozent des Kapitals vertreten. Der Versammlungsleiter schloss die Hauptversammlung um 22:49 Uhr.

Am 17. Dezember 2010 hatte die Conergy das geplante Refinanzierungskonzept erstmals öffentlich dargestellt: Es sieht zunächst eine Herabsetzung des Grundkapitals von knapp 400 Millionen Euro auf rund 50 Millionen Euro vor. Anschließend will das Unternehmen eine Kapitalerhöhung von bis zu 188 Millionen Euro durchführen. Bei dieser Kapitalerhöhung steht den Conergy Aktionärinnen und Aktionären ein Bezugsrecht zu. Werden diese Bezugsrechte ausgeübt, will Conergy mit den Erlösen einen entsprechenden Teil der bestehenden Kredite zurückführen. 

Für den Fall, dass Bezugsrechte nicht ausgeübt werden, hat sich Unternehmensangaben zufolge ein Teil der Kreditgeber verpflichtet, seine Kreditforderungen gegenüber Conergy von bis zu nominal 188 Millionen Euro als Sacheinlage einzubringen, die für diesen Zweck mit 60 Prozent ihres Nominalwertes angesetzt werden sollen, um im Gegenzug Aktien zu erhalten. In beiden Fällen werde die Verschuldung der Conergy zurückgeführt, hieß es in der damaligen Pressemitteilung. 

Die auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 25. Februar 2011 beschlossenen Maßnahmen sollen die Anpassung des Kreditrahmens von damals (Dezember 2010) 323 Millionen Euro auf 135 Millionen Euro ermöglichen. Die neuen Kreditlinien würden von dem anderen Teil des heutigen Bankenkonsortiums mit einer Laufzeit von vier Jahren bereit gestellt, hieß es in der damaligen Pressemitteilung. 

Dr. Biedenkopf damals: „Wir denken, mit dieser Lösung einen Kompromiss gefunden zu haben, der die Interessen aller Beteiligten angemessen berücksichtigt. Mein Dank gilt insbesondere den Banken, die bereit waren, im Vertrauen auf die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens diese Entschuldung einzuleiten und uns damit einen Neubeginn zu ermöglichen. Nun können wir uns wieder voll auf das eigentliche Geschäft konzentrieren.“ 

Quelle: Conergy AG 

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