Artikel vom 04.03.2011, Druckdatum 22.11.2024

Solarthermie-Anlage darf auf ein Haus mit Denkmalschutz

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zeigt, dass der Denkmalschutz einer Solarthermie Anlage auf dem Hausdach nicht unbedingt entgegensteht. Die Kläger dürfen auf ihrem denkmalgeschützten Haus eine Solaranlage zur Brauchwassererwärmung errichten.

In dem vorliegenden Fall hatte das Denkmalamt die Genehmigung abgelehnt, da die Installation zu einer Veränderung des zu bewahrenden Fassadenbildes führen würde. Die Richter am Verwaltungsgericht Berlin folgten dem nicht, auch die Stärkung Erneuerbarer Energien sei bei der Interessenabwägung zu berücksichtigen (Az. 16 K 26.10).

Außerdem komme es auf die Ausgestaltung von Dach und Solaranlage an, befand das Gericht. Da die Solaranlage zur Brauchwassererwärmung auf der schlecht einsehbaren Gartenseite montiert werden solle, könne sie nicht sofort erfasst werden. Daher beeinträchtige die Anlage nicht „den Zeugniswert der geschützten Dachlandschaft“, erläutert das Gericht. Außerdem sei die Dachgestaltung der Häuser in der Nachbarschaft inzwischen durch Einzel- und Doppelgauben, Satellitenschüsseln und Fernsehantennen ohnehin weitgehend verloren gegangen. 

Quelle: Berliner Morgenpost, SolarLokal 

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