Artikel vom 27.04.2011, Druckdatum 24.11.2024

Bundesnetzagentur: „Auch Kraftwerksbetreiber tragen Verantwortung für die Netzstabilität“

Die Bundesnetzagentur will Kraftwerksbetreiber notfalls dazu zwingen, an notwendigen Maßnahmen zur Sicherung der Netzstabilität mitzuwirken. Das von der Bundesregierung beschlossene Moratorium führe derzeit zu Veränderungen in den Netzlastflüssen, die solche Maßnahmen notwendig machten. Da Kraftwerksbetreiber bekannt seien, die ihre zukünftige Mitwirkung an solchen Maßnahmen unter Vorbehalt gestellt hätten, hat die Bundesnetzagentur nun ein so genanntes Festlegungsverfahren eröffnet.

Die Bundesnetzagentur hat ein Festlegungsverfahren eröffnet, um die Betreiber aller an das Hoch- und Höchstspannungsnetz angeschlossenen Erzeugungsanlagen zu verpflichten, auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) an bestimmten Maßnahmen zur Sicherung der Netzstabilität mitzuwirken. Damit soll sichergestellt werden, dass die Netze den jetzt erhöhten Anforderungen weiterhin standhalten. 

„Das im März beschlossene Kernkraftwerk-Moratorium sowie revisionsbedingte Abschaltungen führen dazu, dass die Einspeiseleistung in Deutschland aktuell um rund 9.700 Megawatt reduziert ist. Änderungen in dieser Größenordnung wirken sich natürlich auf die Lastflüsse im Netz aus. Nach Angaben der Übertragungsnetzbetreiber führen die veränderten Netzverhältnisse in der nächsten Zeit dazu, dass viel häufiger als bisher Redispatch-Maßnahmen durchgeführt werden müssen, um Engpässe im Netz zu verhindern. Zudem muss die Kompensation fehlender Blindleistung sichergestellt werden“, erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Unter Redispatch sind laut Bundesnetzagentur Eingriffe in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken zu verstehen, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen. Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, so werden Kraftwerke diesseits des Engpasses angewiesen, ihre Einspeisung zu drosseln, während Anlagen jenseits des Engpasses ihre Einspeiseleistung erhöhen müssen.

Auf diese Weise wird ein Lastfluss erzeugt, der dem Engpass entgegenwirkt. Blindleistung wird zur Spannungshaltung in den Übertragungsnetzen benötigt und muss gleichmäßig verteilt bereitgestellt werden. Bei beiden Maßnahmen fordern die ÜNB die Betreiber von Kraftwerken zur Mitwirkung auf, soweit dies für die Aufrechterhaltung der Netzstabilität notwendig ist.

„Uns sind Kraftwerksbetreiber bekannt, die ihre zukünftige Mitwirkung an solchen Maßnahmen unter Vorbehalt gestellt haben. Dies ist bedenklich, wenn man sich vor Augen führt, dass stabile und funktionsfähige Netze die Grundbedingung unserer Energieversorgung sind. Auch die Kraftwerksbetreiber tragen eine besondere Verantwortung für die Stabilität der Netze, schließlich vermarkten sie ihre Energie ja auch über diese. Das rechtfertigt aus unserer Sicht, die Betreiber sämtlicher an das Hoch- und Höchstspannungsnetz angeschlossenen Kraftwerke zur Mitwirkung zu verpflichten“, so Kurth.

Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen des nun eröffneten Festlegungsverfahrens auf ihrer Internetseite ein Eckpunktepapier zur öffentlichen Konsultation gestellt. Stellungnahmen können bis Mitte Mai abgegeben werden.

Quelle: Bundesnetzagentur

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