Artikel vom 18.05.2011, Druckdatum 22.11.2024 | |
juwi: Bei Elektromobilität gibt es noch Nachbesserungsbedarf Die juwi-Gruppe begrüßt, dass die Bundesregierung um Kanzlerin Angela Merkel Deutschland zum Leitmarkt für Elektroautos machen will, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden. „Es ist ein wichtiger Schritt, dass die Koalition den Worten nun auch Taten folgen lässt. Gleichwohl gibt es bei den Steuererleichterungen noch Nachbesserungsbedarf. Insbesondere der Aufbau von Elektro-Firmenfuhrparks muss stärker gefördert werden“, sagt juwi-Vorstand Matthias Willenbacher anlässlich der Veröffentlichung des zweiten Berichts der Nationalen Plattform Elektromobilität (NPE). Willenbacher gehört der NPE an und hat gemeinsam mit ausgewählten Vertretern der Auto- und Zulieferindustrie sowie der Energiewirtschaft auch am Expert/innengespräch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel teilgenommen. In dem vorliegenden Bericht der NPE setzen die steuerlichen Anreize zum Umstieg auf Elektroautos stark bei Privatkunden an. Geplant ist demnach, Käuferinnen und Käufern von Fahrzeugen mit einem CO2-Ausstoß von unter 50 Gramm pro Kilometer die Kfz-Steuer für zehn Jahre zu erlassen. „Steuererleichterungen für Privatkunden sind sicherlich wichtig, können aber nur ein erster Schritt sein. Anreize müssen insbesondere auch für Unternehmen gesetzt werden, damit diese ihre Fuhrparks schnell umstellen können. Die Firmenflotten bieten ungemein viel Potenzial für eine kräftige Steigerung der Stückzahlen von Elektroautos, was zur Senkung der Fahrzeugpreise und einer höheren Attraktivität für Privatverbraucher führt“, betont Willenbacher. Nach den vorliegenden Plänen sollen die von Dienstwagennutzern zu versteuernden Beträge um 500 Euro pro Kilowattstunde (kWh) Akkukapazität gesenkt werden. Bei 20 kWh Kapazität würde der zu versteuernde Betrag für ein Elektrofahrzeug 10.000 Euro niedriger ausfallen. „Das hört sich zunächst viel an, ist aber für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Elektrodienstwagen auch privat nutzen wollen, immer noch sehr viel. Denn selbst kleinere Elektroautos kosten aktuell zumeist noch deutlich mehr als 30.000 Euro; auch mit der Förderung bleibt die Steuerlast im Vergleich zu Autos mir Verbrennungsmotoren immer noch sehr hoch und damit nur für einen kleinen Kreis erschwinglich“, so Willenbacher weiter. „Wesentlich effektiver wäre es, bei der Besteuerung von Elektro-Dienstwagen das Nutzwertprinzip anzuwenden – so, wie wir es bereits heute in unserem Unternehmen praktizieren.“ Beim Nutzwertprinzip wird als Grundlage für die Besteuerung der Kaufpreis eines vergleichbaren Autos mit Verbrennungsmotor zu Grunde gelegt, der in der Regel mehr als die Hälfte unter dem Elektroautopreis liegt. Die steuerliche Belastung für den Nutzer/innen des Elektro-Dienstwagens reduziert sich entsprechend. „Um unseren Fuhrpark, der bereits heute mit ‚nur’ 20 Elektrofahrzeugen einer der größten Elektro-Fuhrparks Deutschlands ist, so schnell wie möglich komplett auf Elektrofahrzeuge umstellen zu können, die zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gespeist werden, übernehmen wir einen guten Teil der Kosten für die Versteuerung des Wagens und machen so die Nutzung von Elektro-Dienstwagen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erschwinglich“, erklärt der juwi-Vorstand. Darüber hinaus gibt der Projektentwickler den Elektropionieren eine Mobilitätsgarantie und stellt ihnen bei Bedarf ein Fahrzeug mit einer größeren Reichweite zur Verfügung. Quelle: juwi Holding AG |