Artikel vom 27.05.2011, Druckdatum 22.11.2024

Sachsen will Energieland Nr. 1 werden

Sachsen will Energieland Nr. 1 werden. Das kündigte Ministerpräsident Stanislaw Tillich in einer Regierungserklärung zum Energie-Umstieg an. Die Hinwendung zu einem höheren Anteil an Erneuerbaren Energien zu schaffen, sei Chance und Herausforderung zugleich. „Das Ziel der Sächsischen Staatsregierung ist ein Energie-Mix, der unsere Lebensqualität und Wettbewerbsfähigkeit im Einklang mit dem Klimaschutz nachhaltig sichert“, sagte Tillich.

Energieerzeugung und -versorgung müssen zuverlässig, bezahlbar, nachhaltig, wettbewerbsfähig, generationengerecht und ethisch vertretbar sein. „Bezahlbare Energie ist die Grundlage unseres Wohlstands. Energiepolitik ist auch Wirtschafts- und Standortpolitik. Energiepolitik müssen wir mit Vernunft, Augenmaß und Besonnenheit gestalten. Sie ist ein Schlüssel für die Zukunft unseres Landes. Deshalb will ich, dass Sachsen Energieland Nr. 1 wird“, sagte Ministerpräsident Tillich in einer Regierungserklärung zum Energie-Umstieg. 

Sachsen sei bereits 1999 europaweit die erste Region gewesen, wo sich eine Staatsregierung mit einem regionalen Klima-Folgen-Modell auseinander gesetzt habe. Darüber hinaus unterstreiche der „Aktionsplan Klima und Energie“ aus dem Jahre 2008 die Verantwortung der Staatsregierung für die nachhaltige Entwicklung des Freistaates. „Im Ergebnis ist ein Markenzeichen sächsischer Produkte und Technologien heute der sparsame Einsatz von Rohstoffen und Energie. Gleichzeitig konnten wir die Emission von Schadstoffen deutlich reduzieren“, sagte der Ministerpräsident.

„In etwa zehn Jahren wird der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch in Sachsen rund ein Drittel betragen. Beim langfristigen Trend hin zu Erneuerbaren Energien sind wir in Sachsen mit dabei, treiben ihn in Deutschland an. Hier steckt enormes Wachstumspotenzial. Wir wissen aber auch: Deutschland ist noch nicht so weit, dass es den Strombedarf seiner hochtechnologischen Industrie alleine aus erneuerbarer Energie decken kann“, so Tillich weiter.

Damit auch energieintensive Unternehmen weiterhin verlässliche Rahmenbedingungen vorfänden, von steigenden Energiepreisen nicht erdrückt würden und Deutschland nicht den Rücken kehrten, setze Sachsen sich einerseits für Verbesserungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein.

„Andererseits ist bis zur Vollendung der Energie-Evolution hin zu erneuerbaren Energien die Nutzung des einzigen, in ausreichender Menge zur Verfügung stehenden heimischen Energieträgers, der Braunkohle, das Mittel der Wahl“, erläuterte Tillich die Bedeutung der Braunkohle als „den Partner“ für die Erneuerbaren Energien. Sie sei vor dem Hintergrund einer bezahlbaren und zuverlässigen Energiequelle vorerst unerlässlich.
Ministerpräsident Stanislaw Tillich: „Ich will, dass Sachsen ein guter Wirtschaftsstandort ist und bleibt. Ich will, dass Menschen und Unternehmen nach Deutschland und Sachsen kommen. Weil sie hier auch in Zukunft gute, nachhaltig produzierte und bezahlbare Energie vorfinden. Bezahlbare Energie ist die Grundlage für unseren Wohlstand. Und deshalb will ich, dass Sachsen Energieland Nr. 1 wird.“

„Wir im Freistaat Sachsen haben den Willen, Innovation und Energie-Umstieg zu verbinden“, betonte Tillich. „Gemeinsam mit den privaten Verbrauchern und Unternehmen, mit den Energieerzeugern und –versorgern, mit den Gewerkschaften, genauso wie mit den anderen Ländern und dem Bund sowie mit unseren Nachbarstaaten treten wir in den Dialog, um den Weg zu einer nachhaltigen, bezahlbaren, sicheren und generationengerechten Energieversorgung zu beschreiten“, sagte der Ministerpräsident.

Auf Bundesebene werden hinsichtlich des Energie-Umstiegs in den kommenden Wochen und Monaten wichtige Weichen gestellt: 

3. Juni 2011: Zweiter Energiegipfel der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder 

6. Juni 2011: Kabinettsbefassung der Bundesregierung mit dem Gesetzespaket zum Energieumstieg, im Anschluss daran Befassung der 
Bundestagsfraktionen mit dem Thema 

9./10. Juni 2011: Erste Lesung des Gesetzespakets im Bundestag 

30. Juni 2011: Zweite und dritte Lesung des Gesetzespakets im Bundestag 

8. Juli 2011: Bundesratsbefassung (einziger Durchgang) des Gesetzespakets 

Das Gesetzespaket soll nach bisherigen Erkenntnissen u.a. folgende Gesetze umfassen: 

- Atomgesetznovelle,
- Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG), 
- Gesetzentwurf zum Bauplanungsrecht,
- Energie-/Klimafonds (Gesetzentwurf),
- Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG),
- Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 


Quelle: Sächsische Staatsregierung

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