Artikel vom 17.06.2011, Druckdatum 25.11.2024

Bundesnetzagentur: Photovoltaik-Vergütungssätze werden zum 1. Juli nicht sinken

Im Zeitraum März bis Mai 2011 sind in Deutschland Photovoltaik Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt etwa 700 Megawatt in Betrieb genommen worden. „Mit den jetzt veröffentlichten Daten verschaffen wir allen Marktakteuren schnellstmöglich Klarheit, von welchen Vergütungssätzen für neue Solaranlagen sie zum 1. Juli 2011 ausgehen können. Die Vergütungssätze für Anlagen, die ab dem 1. Juli in Betrieb gehen, werden nicht sinken. Dies ergibt sich aus dem hochgerechneten Zubauwert“, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Hochgerechnet auf zwölf Monate entspricht die installierte Leistung von März bis Mai 2011 einem jährlichen Zubauwert von zirka 2.800 Megawatt. Diese Hochrechnung sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, um die Degressionssätze der Vergütung des eingespeisten EEG Stroms zu bestimmen.

Das EEG sieht ab dem 1. Juli 2011 nur dann eine Senkung der Vergütungssätze um drei oder mehr Prozent für neu installierte Solaranlagen vor, wenn der Zubau festgelegte Schwellenwerte überschreitet. Dafür müsste aber der Zubau von März bis Mai 2011 bei über 875 Megawatt beziehungsweise auf zwölf Monate hochgerechnet bei über 3.500 Megawatt liegen.

In den ersten fünf Monaten dieses Jahres betrug die installierte Leistung neuer Photovoltaik Anlagen etwa 1.000 Megawatt, im Jahr 2010 lag der Vergleichswert für die ersten fünf Monate bei über 1.700 Megawatt. Im Jahr 2010 verzeichnete die Bundesnetzagentur mit zirka 7.400 Megawatt einen wahren Zubauboom (Zubauwert 2009: zirka 3.800 Megawatt). Insgesamt sind in Deutschland jetzt Photovoltaik Anlagen mit einer Kapazität von über 18.000 Megawatt installiert.

Nach einer Änderung des EEG im Frühjahr dieses Jahres ist es Aufgabe der Bundesnetzagentur, unterjährig zu ermitteln, in welcher Höhe die Vergütungssätze zum 1. Juli für Dachanlagen bzw. zum 1. September für sonstige Photovoltaik Anlagen sinken. Für Photovoltaik Anlagen, die 2011 in Betrieb genommen werden, erhält der/die Anlagenbetreiber/in für jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde Photovoltaik Strom je nach Standort und Größe der Anlage bislang einen Betrag zwischen 21,11 Cent und 28,74 Cent.

Die Betreiber/innen von Photovoltaik Anlagen sind verpflichtet, der Bundesnetzagentur Standort und Leistung ihrer Anlagen zu melden. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht auf ihrer Internetseite monatsgenau die vorläufige Einzeldaten (zzt. bis einschließlich April 2011). Die endgültigen Ergebnisse werden Ende Juni im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Quelle: Bundesnetzagentur
                                                                 News_V2