Artikel vom 18.06.2011, Druckdatum 22.11.2024 | |
NABU: Klimaschutz muss kein Preistreiber für Mietwohnungen sein „Die energetische Modernisierung von Gebäuden wird zu Unrecht als Preistreiber für steigende Mieten an den Pranger gestellt“, kritisiert NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Eine Verdrängung einkommensschwacher Haushalte in attraktiven Innenstadtbereichen finde vor allem deshalb statt, weil die Nachfrage nach hochwertigerem Wohnraum steige. „Dennoch muss bei allen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz darauf geachtet werden, dass sie sozialverträglich gestaltet werden“, betont Miller. Die angestrebte Aufstockung der Förderprogramme und die geplanten steuerlichen Anreize für die energetische Gebäudesanierung sind aus NABU-Sicht nur ein erster Schritt, um die Energieverschwendung durch ungedämmte Häuser und ineffiziente Heizungssysteme zu verringern. „Klimaschutz und hohe Energiestandards für Wohnraum müssen keine Preistreiber sein, wenn Kosten und Nutzen der Modernisierungsmaßnahmen fair verteilt werden. Bei Investitionen, die beim Mieter zu keinen Ersparnissen durch gesunkene Heizkosten führen, dürfen die Kosten vom Vermieter nicht einfach durchgereicht werden“, fordert der NABU-Bundesgeschäftsführer. Dazu gehören beispielsweise Sanierungen, bei denen der Hausbesitzer lediglich auf Fernwärme umstellt, oder eine ergänzende Solarthermieanlage installiert. Zudem betont Miller:“Mit der geplanten Änderung des Mietrechts will die Bundesregierung zulassen, dass Vermieter künftig sogar Kosten für die Errichtung einer Photovoltaik Anlage zur Einspeisung von Solarstrom auf die Mieter umlegen können. Diese Investition rechnet sich aber für den Vermieter bereits vollständig durch die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz garantierten Vergütungszahlungen. Der Mieter hat nichts davon und sollte daher auch nicht dafür zahlen müssen.“ Vielmehr müsse der Staat durch verbindliche Mindeststandards für die Gebäudeeffizienz und verlässliche Förderinstrumente dazu beitragen, dass die tatsächlich riesigen Potenziale zur Verringerung der klimaschädlichen Treibhausgas Emissionen im Gebäudebestand erschlossen werden. Quelle: Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) |