Artikel vom 27.06.2011, Druckdatum 22.11.2024

LichtBlick: „Die Akzeptanz der Ökostrom-Förderung ist in Gefahr“

Der führende Ökostrom-Anbieter LichtBlick übt scharfe Kritik am reformierten Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), das der Deutsche Bundestag am Donnerstag verabschieden will. Das EEG schließe künftig eine Direktvermarktung von in Deutschland erzeugtem Ökostrom an Haushalte, Firmen oder Behörden aus.

„Das ist ein Schildbürgerstreich. Deutschland erzeugt immer mehr Ökostrom doch die Verbraucherinnen und Verbraucher können ihn nicht nutzen“, kritisiert der Vorstandsvorsitzende von LichtBlick, Dr. Christian Friege und warnt: „Die Akzeptanz der Ökostrom Förderung ist in Gefahr.“ 

Nach den Plänen der Koalition soll der Ökostrom Anteil bis 2020 von heute 17 auf mindestens 35 Prozent steigen. Bleibt es beim aktuellen EEG Entwurf, müssten Ökostrom Kund/innen trotzdem auf den hierzulande erzeugten Strom aus Wind, Wasser, Biomasse und Sonne verzichten und stattdessen mit sauberem Strom aus dem Ausland versorgt werden, so LichtBlick in einer entsprechenden Pressemitteilung. Dabei werde der hierzulande erzeugte EEG Strom dank steigender Produktion und sinkender Kosten für Energieversorger und Kund/innen immer attraktiver. 

Der Grund seien Mängel im Gesetz, so das Ökostrom Unternehmen. Der EEG Entwurf sehe derzeit keine praktikable Möglichkeit vor, Ökostrom zur Kundenversorgung einzusetzen. LichtBlick begrüße zwar das geplante „Marktprämien“-Modell, mit dem Erneuerbare Energien schrittweise aus der Förderung entlassen und in den freien Strommarkt integriert werden können. „Leider hat die Marktprämie jedoch einen schwerwiegenden Geburtsfehler. Denn ein Stromanbieter kann den Wind- oder Sonnenstrom zwar kaufen, darf ihn aber nicht als Ökostrom kennzeichnen. Er muss ihn als Graustrom verkaufen. Das versteht kein Kunde“, erläutert Friege.

Friege weiter: „Ein Federstrich im Gesetz reicht aus, um diese absurde Regelung aufzuheben.“ Dazu müsse die grüne Stromqualität einfach vom Kraftwerksbetreiber auf den Stromhändler übertragen werden. Dann könne der aus EEG Anlagen gekaufte Strom in der gesetzlich vorgeschriebenen Stromkennzeichnung auch als Ökostrom ausgewiesen werden.

Die Bundesregierung mache gegen die Übertragung der Stromqualität europarechtliche Bedenken geltend, so LichtBlick weiter. Ein aktuelles Rechtsgutachten der renommierten Kanzlei Raue zeige aber, dass es keine rechtlichen Hindernisse dafür gebe, Ökostrom aus Deutschland auch als Ökostrom zu vermarkten. Denn schon heute erlaube ein zweites Instrument der Stromvermarktung im EEG - das sogenannte „Grünstromprivileg“ - Energieanbietern, geförderten EEG Strom auch als Ökostrom an Kundinnen und Kunden zu liefern.

Neue Vermarkungshürden und geringere finanzielle Anreize führen laut LichtBlick jedoch zu einer faktischen Abschaffung des Grünstromprivilegs. Nur massive Nachbesserungen wie einfachere Bilanzierungsregeln und eine nach Kraftwerksarten differenzierte Förderung könnten auch dieses zweite Instrument der Ökostrom Vermarktung noch retten, so das Oköstrom-Unternehmen abschließend. 

Quelle: LichtBlick AG
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