Artikel vom 16.08.2011, Druckdatum 29.03.2024

Baden-Württemberg fördert Sanierung von Nichtwohngebäuden

Künftig können auch wieder kleine und mittlere Unternehmen, kirchliche Einrichtungen oder andere Eigentümerinnen und Eigentümer von in Baden-Württemberg gelegenen Nichtwohngebäuden das Landesförderprogramm Klimaschutz-Plus nutzen. Gefördert werden können hiermit investive Energieeinsparmaßnahmen wie gebäudeenergetische Sanierungen, Modernisierungen von Heizungsanlagen oder die Nutzung von erneuerbaren Energien, Energieberatungen sowie modellhafte Vorhaben.

Klimaschutzmaßnahmen lohnten sich für Unternehmen auf vielfältige Weise, so der baden-württembergische Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Franz Untersteller: „Die Firmen sparen Energiekosten, erneuern die Infrastruktur und sorgen für Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Region.“ Daher fördere das Land den Einstieg ins Energiesparen. „Wer Energie spart, wird somit doppelt belohnt“, so Untersteller. „Zum einen durch die eingesparten Energiekosten, zum anderen durch den Zuschuss des Landes“.

Das seit 2002 jährlich fortgesetzte Klimaschutz-Plus-Förderprogramm enthält neben dem nun wieder freigegebenen „Allgemeinen Programmteil“ auch Förderungen für Kommunen („Kommunales Programm“) und ein „Programm für Vereine“.

Der „Allgemeine Programmteil“ des Klimaschutz-Plus-Förderprogrammes besteht seinerseits aus drei Säulen: Dem „Allgemeinen CO2-Minderungs-programm“, dem „Allgemeinen Beratungsprogramm“ sowie dem „Programmteil Modellprojekte“.

Im Allgemeinen CO2-Minderungsprogramm werden Maßnahmen zur energetischen Erneuerung von Nichtwohngebäuden sowie zur Installation von regenerativen Wärmeerzeugungsanlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW) gefördert. Die Förderung verfolgt einen bundesweit einmaligen Ansatz: Sie orientiert sich an der Treibhausgasminderung und beträgt 50 Euro pro über die Lebensdauer der Maßnahme vermiedener Tonne CO2.

Im Allgemeinen Beratungsprogramm wird die Erstellung von Energiediagnosen für Nichtwohngebäude unterstützt.

Zukunftsweisende und technisch weitgehend ausgereifte, aber noch mit Mehrkosten behaftete Maßnahmen können im Programmteil Modellprojekte einen individuell ermittelten Zuschuss erhalten.

Die Antragsfrist für den nun freigegebenen „Allgemeinen Programmteil“ endet am 31. März 2012. Die Fördermittel in Höhe von 2,3 Millionen Euro werden im sogenannten „Windhundverfahren“, das heißt in der Reihenfolge des Antragseingangs, vergeben.

Die Antragsformulare und Förderbedingungen sind unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de verfügbar. Das Förderprogramm wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA) betreut. Die KEA ist die Energieagentur des Landes. Aufgabe der KEA ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg: Sie berät Ministerien, Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen bei Energieeinsparung, rationeller Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Mehrheitsgesellschafter ist das Land Baden-Württemberg. Der Sitz der KEA ist in Karlsruhe. Weitere Informationen zur KEA sind unter www.kea-bw.de erhältlich.

Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
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