Artikel vom 17.08.2011, Druckdatum 22.11.2024 | |
Baden-Württemberg: Erste Bilanz des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes Um den Anteil Erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung bei Wohngebäuden zu erhöhen, gibt es in Baden-Württemberg das so genannte Erneuerbare-Wärme-Gesetz, EWärmeG. Damit werden Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, nach einer nötigen Erneuerung ihrer Heizungsanlage mindestens zehn Prozent des Wärmebedarfs ihrer Wohngebäude aus erneuerbaren Quellen zu decken. Um das Gesetz auf seine Wirkung hin zu überprüfen und gegebenenfalls novellieren zu können, hat das Umweltministerium jetzt einen ersten Erfahrungsbericht vorgelegt. „Das EWärmeG zielt in die richtige Richtung und es wirkt“, fasste Umweltminister Franz Untersteller den Bericht zusammen, „aber wir müssen noch mehr tun, wenn wir unsere Klimaschutzziele erreichen wollen“. Heizung und Warmwasserbereitung vor allem im Gebäudebestand hätten nach wie vor einen wesentlichen Anteil am CO2-Ausstoß in Baden-Württemberg. Das Potenzial, CO2 Emissionen mit Hilfe von Heizungssanierung, neuen Solarthermie Anlagen, Biogas oder ersatzweise moderner Dämmung noch stärker zu reduzieren, sei noch lange nicht ausgeschöpft, so Untersteller. Bisher, so zeigt der Bericht, hätten Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohnungen und Wohngebäuden vor allem die Möglichkeiten der Solarthermie genutzt, um ihre gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Wärme zu erfüllen. Bei Neubauten dagegen hätten sich die Bauherrinnen und -herren überwiegend für eine hoch effiziente Dämmung von Fassaden und Dächern entschieden. Hochgerechnet auf das Jahr 2010 seien durch die Einführung des EWärmeG über 46 000 Tonnen CO2 Emissionen vermieden worden. Wie dieser Anteil noch erhöht werden kann, werde in den nächsten Wochen vom Umweltministerium geprüft. Ab 2013 soll dann ein novelliertes Gesetz vorliegen. Franz Untersteller: „Es gibt zwei Stellschrauben für uns. Wir wollen zum einen private Nichtwohngebäude in das Erneuerbare-Wärme-Gesetz einbeziehen und auch für sie verpflichtende Vorgaben machen. Und wir wollen zum anderen den Pflichtanteil an Erneuerbarer Energie bei Heizung und Warmwasser erhöhen von zehn auf zunächst 15 Prozent.“ Darüber hinaus werde auch das Land seiner Vorbildfunktion künftig stärker gerecht, unterstrich der Umweltminister. Die energetische Sanierung landeseigener Gebäude bekomme einen höheren Stellenwert. Das werde auch an der geplanten Aufstockung der Sanierungsmittel für Landesliegenschaften deutlich. Weitere Informationen zum EWärmeG stehen im Internet auf der Homepage des Umweltministeriums www.um.baden-wuerttemberg.de Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg |