Artikel vom 24.08.2011, Druckdatum 25.11.2024 | |
Baden-Württemberg arbeitet an einem Klimaschutzgesetz Das baden-württembergische Umweltministerium will bis Ende 2012 ein Gesetz vorlegen, in dem konkrete Ziele für die Treibhausgasminimierung festgeschrieben werden. Einen Richtwert gibt es bereits: bis 2050 sollen entsprechend den Empfehlungen des Weltklimarates IPCC (Intergovernmental Panel on Climate Change) die CO2 Emissionen um rund 90 Prozent reduziert worden sein; bezogen auf die Gesamtemissionen im Jahr 1990. Mit dem Klimaschutzgesetz werde eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, heißt es in einer Pressemitteilung. „Wir fangen jetzt an, die Inhalte des Gesetzes auszuarbeiten“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller, „welche Zielvorgaben wir festschreiben, wird in den nächsten Wochen festgelegt.“ Auch externer Sachverstand soll in das Klimaschutzgesetz einfließen. So soll am Anfang ein Workshop stehen, an dem unter anderem Expertinnen und Experten aus Recht und Wissenschaft teilnehmen. Ebenso sollen Vertreterinnen und Vertreter des Landes Nordrhein Westfalen einbezogen werden, das einzige Bundesland, das ein Klimaschutzgesetz bereits auf den Weg gebracht hat. „Wir werden dann die landesweiten Minderungsziele herunter brechen, um die Richtwerte für einzelne Sektoren, wie Energiewirtschaft, Landwirtschaft, Verkehr oder Abfallwirtschaft zu bekommen“, erläuterte Untersteller das Verfahren. Nur dann könnte im weiteren Verlauf auch ein Maßnahmenplan, ein integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept, zielgenau erarbeitet und wirkungsvoll umgesetzt werden. „Es geht uns im Prinzip darum, dem Klimaschutz endlich einen rechtlich verbindlichen Stellenwert zu verschaffen“, sagte der Umweltminister. Der Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen oder Wasser sei beispielsweise als Wert längst Standard und Basis jeder Landes-, Regional- und Bauleitplanung. Klimaschutzpolitische Anforderungen seien als Planungsvorgabe bisher jedoch noch nicht gesetzlich verankert. Klimagesetz und Klimaschutzkonzept sollen diese Lücke schließen. „Wir können nur mit größten Anstrengungen unseren Beitrag zur Verlangsamung des Klimawandels leisten“, betonte Untersteller. Auch das Land selbst sei zu diesen Anstrengungen bereit. Ergänzt werde die Arbeit an einem Klimaschutzgesetz deshalb durch das Bemühen, möglichst schnell zu einer klimaneutralen Landesverwaltung zu kommen, wozu auch die Umstellung der Stromversorgung der landeseigenen Liegenschaften auf 100 Prozent Öko Strom gehöre. Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg |