Artikel vom 24.08.2011, Druckdatum 22.11.2024 | |
Erneuerbare Energien: Besonders attraktive Förderbedingungen bis zum Jahresende Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) empfiehlt, geplante Sanierungsmaßnahmen an der Heizungstechnik noch bis zum Ende dieses Jahres vorzunehmen. Bis zum Jahresende werden Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung mit 120 Euro pro Quadratmeter gefördert. Wer gleichzeitig den bisher betriebenen Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt, erhält den Kesseltauschbonus in Höhe von 600 Euro. Der Kombinationsbonus in Höhe von 600 Euro kann ausgezahlt werden, wenn neben einer Solarkollektoranlage eine Biomasseanlage oder eine Wärmepumpenanlage errichtet wird. Wichtig ist, dass der Antrag für diese Maßnahmen spätestens bis zum 30. Dezember dieses Jahres beim BAFA eingegangen ist. Zum Jahreswechsel werden die genannten Fördersätze dann abgesenkt. Dr. Arnold Wallraff, der Präsident des BAFA: „Mit dem Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien stellt das BAFA einen wesentlichen Eckpfeiler zur Erreichung der anspruchsvollen Ziele aus dem Energiekonzept der Bundesregierung bereit. Ich appelliere an alle Gebäudebesitzer, die noch bis zum Jahresende geltenden, besonders attraktiven Förderbedingungen zu nutzen. Vor dem Hintergrund der Klimaerwärmung und der zunehmenden Rohstoffknappheit besteht Handlungsbedarf. Schließlich profitiert nicht nur der Einzelne aufgrund eines geringeren Primärenergiebedarfs, sondern auch die mittelständische Wirtschaft. Mit einem Fördereuro wurden im Jahr 2010 durchschnittlich acht Euro an Investitionen in diesem Sektor ausgelöst.“ Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite des BAFA (www.bafa.de). Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |