Artikel vom 23.11.2011, Druckdatum 09.10.2024 | |
BEE: Fehlender Einigungswille im Bundesrat bedroht Energiewende Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisiert den fehlenden politischen Willen zur Einigung auf ein Gesetz zur steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen. „Gestern haben die Mitglieder des Vermittlungsausschusses ihre Sitzung ergebnislos beendet. Damit hat der Ausschuss nur noch zwei mögliche Treffen, um das dringend notwendige Gesetz zur Energie- und CO2-Einsparung im Gebäudebestand zu retten“, stellt BEE-Geschäftsführer Björn Klusmann fest. Die dauerhafte Blockadehaltung von Bund und Ländern bedrohe nicht nur zunehmend die Energiewende, sondern führe auch zu massiver Verunsicherung bei tausenden von Handwerksbetrieben. „Besonders kleine und mittelständische Unternehmen, denen sich die Politik angeblich immer besonders verpflichtet fühlt, werden durch die seit Monaten andauernde Hängepartie im Stich gelassen“, so Klusmann. Dabei lägen ausgereifte Alternativvorschläge für ein Gesetz zur steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen längst auf dem Tisch: „Wir schlagen ein Modell vor, das auch Teilsanierungen fördert und für die Länder unterm Strich zu deutlich geringeren Steuerausfällen führt“, erklärt Klusmann. Gleichzeitig seien damit bei einem Investitionsaufwand von 15.000 bis 30.000 Euro bereits CO2-Einsparungen von 30 Prozent und mehr möglich. Die degressive Ausrichtung des Modells stelle zusätzlich sicher, dass der Prozess der energetischen Modernisierung direkt nach Inkrafttreten beginnt und Innovationen sowie Kostensenkungen über die mehrjährige Laufzeit des Programms realisiert würden. Klusmann: „Bei einer Gesamtbetrachtung sind bei unserem Alternativvorschlag sogar Mehreinnahmen für den Fiskus zu erwarten, da die investitionsbedingten höheren Steuereinnahmen die Mindereinnahmen der Abschreibung mehr als kompensieren.“ Bislang hat die Bundesregierung ein Konzept vorgelegt, das lediglich Vollsanierungen eines Gebäudes mit einer hundertprozentigen Abschreibungsmöglichkeit fördert. Wegen des hierfür erforderlichen extrem hohen Investitionsaufwandes von rund 50.000 bis 100.000 Euro für ein typisches Einfamilienhaus würde dieses Modell aber nur 3 bis 5 Prozent der Bevölkerung erreichen und damit zu einer deutlichen sozialen Schieflage führen. „Deshalb muss eine Steuerabschreibung auch schon für den alleinigen Ersatz einer fossilen Heizung durch erneuerbare Wärmequellen wie Pelletheizung, Umweltwärme und Solarthermie möglich sein“, fordert Klusmann. Quelle: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) |