Artikel vom 30.11.2011, Druckdatum 22.11.2024 | |
Sachsen-Anhalt fordert mehr Steuergerechtigkeit beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen Sachsen-Anhalts Finanzminister Jens Bullerjahn hat eine besondere Regelung für die Zerlegung des Gewerbesteuer-Messbetrages bei Solar- und Photovoltaik Anlagen gefordert. Ein entsprechender Entschließungsantrag auf Initiative Sachsen-Anhalts wurde vom Bundesrat als Aufforderung an die Bundesregierung angenommen. Worum geht es? Bisher fließt die Gewerbesteuer beim Betrieb von Photovoltaik Anlagen fast ausschließlich den Gemeinden zu, in denen das betreibende Energieunternehmen seinen Hauptsitz hat. Die Gemeinden aber, in denen die Anlagen stehen, gehen bisher steuerlich gesehen leer aus. Bullerjahn verwies in diesem Zusammenhang auf die wesentliche Rolle der Erneuerbaren Energien beim Bewältigen der Energiewende und darauf, dass die Bereitstellung entsprechender Flächen für große Photovoltaik Anlagen (wie auch in Sachsen-Anhalt bereits praktiziert) honoriert werden müsse. „Die Gemeinden, die auf Erneuerbare Energien setzen, eigene Flächen und Infrastruktur zur Verfügung stellen, sollen spürbar an den Gewerbesteuereinnahmen beteiligt werden. Das ist bereits bei Windkraftanlagen so. Dies sollte auch für Solar- und Photovoltaik Anlagen gelten“, forderte Bullerjahn. Da der Bundestag bereits signalisiert hat, eine entsprechende Regelung vornehmen zu wollen, könnte das Anliegen bereits bei einem der nächsten Gesetzgebungsverfahren in 2012 umgesetzt werden, heißt es in der entsprechenden Pressemitteilung des Ministeriums der Finanzen in Sachsen-Anhalt. Quelle: Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt |