Artikel vom 10.01.2012, Druckdatum 22.11.2024 | |
Erneuerbare-Wärme Gesetz kurz und knapp erklärt In Baden-Württemberg gilt das Erneuerbare-Wärme Gesetz (EWärmeG) für bestehende Wohngebäude, wenn ein Heizungstausch ansteht. Was das für Altbaubesitzerinnen und -besitzer genau bedeutet, erklärt jetzt eine Postkarte des Landesprogramms „Zukunft Altbau“ des Umweltministeriums. Kurz und knapp wird auf der Karte dargestellt, wie hoch der Mindestanteil erneuerbarer Wärme nach einer Heizungserneuerung sein soll, welche Varianten zur Nutzung erneuerbarer Energien das Gesetz zulässt und welche Alternativen zur Verfügung stehen. „Das Erneuerbare-Wärme Gesetz sieht vor, dass zehn Prozent des Wärmebedarfs von bestehenden Wohngebäuden künftig über erneuerbare Energien abgedeckt werden“, erklärt Claudia Rist von Zukunft Altbau. „Zur Wahl stehen Solarthermie Geothermie Nutzung von Umweltwärme einschließlich Abwärme durch Wärmepumpen sowie Biomasse “ Alternativ sind erneuerbare Energien durch eine besonders gute Wärmedämmung oder den Anschluss an ein Nahwärmenetz ersetzbar. Ab Mitte 2012 plant die Landesregierung eine Novelle des seit Januar 2010 auch für Altbauten geltenden Gesetzes. Im Gespräch ist ein erneuerbarer Wärmeanteil von 15 anstatt zehn Prozent. Einzelheiten stehen derzeit jedoch noch nicht fest. Zukunft Altbau informiert Wohnungs- und Hauseigentümer neutral über den Nutzen energieeffizienter Altbaumodernisierung und über Fördermöglichkeiten. Das Programm des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat seinen Sitz in Stuttgart und wird von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) umgesetzt. Die Postkarte ist kostenfrei und kann über das Beratungstelefon von Zukunft Altbau 08000 12 33 33 bestellt oder unter www.zukunftaltbau.de, Rubrik Service/Publikationen herunter geladen werden. Quelle: Zukunft Altbau |