Artikel vom 24.01.2012, Druckdatum 19.04.2024

Q-Cells in Turbulenzen: Wandelschuldverschreibung wird fällig, Grundkapital halbiert

Q-Cells in Turbulenzen: Nachdem das Landgericht Frankfurt am Montag die Anwendung des neuen Schuldverschreibungsgesetz von 2009 auf die im Februar 2012 fällig werdenden Wandelschuldverschreibung der Q-Cells International Finance B.V. abgelehnt hat, will das Unternehmen den Gläubigern dafür nun zeitnah ein öffentliches Angebot unterbreiten. Außerdem hat eine Neubewertung der Beteiligungsansätze von Tochtergesellschaften sowie des Sachanlagevermögens bilanziell zum Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals zum 31. Dezember 2011 geführt.

Die Q-Cells SE (Bitterfeld-Wolfen) strebt Unternehmensangaben zufolge zur Restrukturierung ihrer Finanzverbindlichkeiten ein zweistufiges Verfahren an. Nach intensiven Verhandlungen mit verschiedenen Gläubigergruppen sei zunächst eine Einigung mit den Inhabern der Ende Februar 2012 fällig werdenden Wandelschuldverschreibung geplant, die unter anderem eine zeitlich gestaffelte Teilrückzahlung des ausstehenden Anleihevolumens vorsieht. In einem zweiten Schritt sollen kurzfristig mittels eines Schulden- und Kapitalschnitts (sogenannter Debt-to-Equity-Swap) die 2014 und 2015 fälligen Wandelschuldverschreibungen in Eigenkapital überführt werden.

Das Landgericht Frankfurt hat am Montag, den 23. Januar, entschieden, dass das neue Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) von 2009 nicht auf die im Februar 2012 fällig werdende Wandelschuldverschreibung der Q-Cells International Finance B.V. anwendbar ist. Damit ist die Bestellung eines Gemeinsamen Vertreters, der die 2012 fällig werdende Wandelschuldverschreibung im Auftrag der Gläubiger hätte stunden können, nicht rechtskräftig. Das Unternehmen will eigenen Angaben zufolge beim Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts einlegen, um sich die Option der Stundung gemäß SchVG offen zu halten.

Aufgrund der Unwägbarkeit einer rechtzeitigen Entscheidung des OLG seien nunmehr voraussichtlich Individualvereinbarungen mit den Inhabern der Ende Februar 2012 fälligen Wandelschuldverschreibung erforderlich, so Q-Cells in einer Pressemitteilung. Das Unternehmen will diesen Gläubigern dafür zeitnah ein öffentliches Angebot unterbreiten.

Des Weiteren hat Q-Cells Unternehmensangaben zufolge auf Basis des Ende 2011 aktualisierten und validierten mittelfristigen Geschäftsplans eine Neubewertung der Beteiligungsansätze von Tochtergesellschaften sowie des Sachanlagevermögens vorgenommen. Diese Neubewertung zieht im Einzelabschluss der Q-Cells SE nach HGB einen Fehlbetrag nach sich, der zum Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals zum 31. Dezember 2011 führt. Zu diesem Stichtag weist der Einzelabschluss nach HGB ein negatives Eigenkapital aus. Der endgültige Jahresfehlbetrag stehe derzeit noch nicht fest, so Q-Cells.

Der Verlust des Grundkapitals löst nach Artikel 9 Abs. 1 c) lit. ii) SE-VO i.V.m. § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Informationspflicht und die Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionärinnen und Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung aus. Die Einladung soll in den nächsten Tagen mit der Veröffentlichung der Tagesordnung erfolgen.

Diese bilanziellen Wertkorrekturen nach HGB sind nach Unternehmensangaben nicht zahlungswirksam und haben deshalb keinen unmittelbaren Einfluss auf die Liquidität der Gesellschaft. Der Geschäftsverlauf im vierten Quartal 2011 habe im Rahmen der Erwartungen gelegen, so das Unternehmen. Für das abgeschlossene Geschäftsjahr könne die Umsatzprognose (rund 1 Milliarde Euro) bestätigt werden, die Liquiditätsprognose (bis zu 300 Millionen Euro) sei mit 304 Millionen Euro leicht übertroffen worden.

Der vom Unternehmen im November aufgestellte und von der Unternehmensberatung McKinsey im Dezember validierte Geschäftsplan der Q-Cells geht für das anspruchsvolle Geschäftsjahr 2012 weiterhin von Verlusten aus. So weist der Geschäftsplan für das laufende Geschäftsjahr einen Umsatz in Höhe von 865 Millionen Euro, ein EBITDA vor Restrukturierungskosten von -14 Mio. Euro und ein EBIT vor Restrukturierungskosten in Höhe von -90 Millionen Euro aus.

Wesentliche Voraussetzung für die Rückkehr in die Gewinnzone der mittelfristigen Geschäftsplanung sei die zügige Umsetzung der Finanzrestrukturierung aller drei ausstehenden Wandelschuldverschreibungen, so das Unternehmen. Darüber hinaus basiere der Geschäftsplan auf der Annahme, dass zumindest führende Unternehmen der Photovoltaik Branche ihre Kapitalkosten verdienen und akzeptable Margen erzielen werden können. Ein weiterer Preiskampf könnte laut Q-Cells jedoch eine Preispremium-Strategie konterkarieren. Auf Grundlage dieser Annahmen erwartet Q-Cells im Jahr 2013 wieder ein positives EBITDA von 61 Millionen Euro und im Jahr 2014 ein positives operatives Ergebnis (EBIT) in Höhe von 8 Millionen Euro.

Q-Cells glaubt, damit nach der erwarteten massiven weltweiten Konsolidierung der Branche weiterhin als unabhängiges Unternehmen von einem ab dem Jahr 2014 erwarteten hohen Marktwachstum in der Photovoltaik profitieren zu können. Durch die vorgeschlagene Finanzrestrukturierung könnte Q-Cells seine Bilanzstruktur deutlich verbessern, heißt es in der Pressemitteilung. Das Unternehmen plant demnach, seine 2010 begonnene Strategie, sich vom Solarzellenproduzenten hin zum internationalen Anbieter von Photovoltaik Lösungen zu entwickeln, konsequent weiter umzusetzen. Dabei setze man auf eine Premiumstrategie in ausgewählten Marktsegmenten.

Quelle: Q-Cells Corporate Communications 

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