Artikel vom 29.02.2012, Druckdatum 22.11.2024

Wandelanleiheinhaber von Q-Cells stimmen Stundung zu

Auf der Gläubigerversammlung der Q-Cells International Finance B.V. (Rotterdam, Niederlande) in Frankfurt am Main haben die Inhaberinnen und Inhaber des noch ausstehenden Teils der Wandelschuldverschreibung, die am 28. Februar fällig wird, dem von der Geschäftsführung unterbreiteten Vorschlag zugestimmt, dass der auf der Gläubigersammlung vom 25. Oktober 2011 bestellte gemeinsame Vertreter, Rechtsanwalt Dr. Carlos Mack, die Stundung der Anleihe auf den 30. April 2012 vollziehen kann.

Die Wandelschuldverschreibung von ursprünglich nominal 492,5 Millionen Euro weist Unternehmensangaben zufolge eine Verzinsung von 1,375 Prozent p.a. auf und wäre am 28. Februar 2012 fällig gewesen. Die beschlossene Stundung betrieffe dabei auch die Forderungen aus der von der Q-Cells SE übernommenen Garantie für die Wandelanleihe, teilt das Unternehmen jetzt mit. Rund 83 Prozent des noch ausstehenden Nominalbetrags sei auf der Versammlung vertreten gewesen, die Zustimmungsquote zu dem Tagesordnungspunkt habe bei rund 80 Prozent gelegen.

Nach der grundsätzlichen Einigung zur Restrukturierung aller ausstehenden Wandelanleihen mit wesentlichen Gläubigern Anfang Februar 2012 sei die beschlossene Stundung ein weiterer wichtiger Meilenstein für die erfolgreiche Restrukturierung der Finanzverbindlichkeiten der Q-Cells Gruppe. Nach der Gläubigerversammlung am 27.02.2012 sollen jetzt weitere Verfahrensschritte folgen, um mit den Mehrheiten der Gläubiger und Aktionärinnen und Aktionäre der Q-Cells SE die Finanzrestrukturierung auch rechtssicher umsetzen zu können, so das Unternehmen weiter. Q-Cells sei zuversichtlich, dass dies gelinge und rechnet mit einer Umsetzung der Finanzrestrukturierung in der zweiten Hälfte dieses Jahres.

Quelle: Q-Cells SE

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