Artikel vom 29.02.2012, Druckdatum 22.11.2024

Änderung der Photovoltaik-Vergütung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen

Am heutigen Mittwoch hat die Bundesregierung die Änderung der Photovoltaik Vergütung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Der Beschluss der Bundesregierung zur Änderung der Photovoltaik Förderung im EEG der Grundlage für die weiteren Beratungen im Deutschen Bundestag ist, weise „in die richtige Richtung“ und bringe „unsere Energiewende voran“, so die CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

„Unsere Aufgabe ist es, den weiteren Ausbau der Photovoltaik so zu gestalten, dass er die Netzstabilität nicht gefährdet und dass die Belastungen für die Verbraucher begrenzt werden“, schreibt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrer Pressemitteilung zum Beschluss der Bundesregierung zur Änderung der Photovoltaik Förderung im EEG Nach der bisherigen „massiven Förderung“ könne man die Photovoltaik nun „schrittweise und in einem verantwortbaren Tempo in den Markt entlassen“, so der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian Ruck, und der stellvertretende Vorsitzende der Energiekoordinationsgruppe, Georg Nüßlein. 

Quelle: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
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