Artikel vom 06.03.2012, Druckdatum 22.11.2024 | |
DGS zur Photovoltaik: Nachbesserungen sind unbedingt erforderlich! Nachbesserungen zur aktuell vorliegenden Gesetzesnovelle sind nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) unbedingt erforderlich. Die derzeit vorgesehenen drastischen Förderkürzungen bei der Photovoltaik und deren kurzfristige Umsetzung gefährden das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, die Umsetzung vieler Photovoltaik Projekte sowie zahlreiche Arbeitsplätze bei Herstellern, Händlern und Installateuren, so die DGS. Die von der Bundesregierung angekündigte Energiewende könne mit einer deutlichen Reduzierung der neu zu errichtenden Solarstrom-Leistung nicht gelingen. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wurde in den vergangenen Jahren überwiegend durch private Investitionen in Sonne Wind und Wasserkraft ermöglicht. Diese Investitionen benötigen auch heute und in Zukunft verlässliche Rahmenbedingungen, fordert die DGS in einem Papier zur geplanten erneuten EEG Novelle. Die Vergütungssätze des EEG für Solarstrom seien in den vergangenen Jahren bereits deutlich von Jahr zu Jahr reduziert worden, die Anlagenpreise seien stark gefallen. Zum Januar 2012 wurde eine Absenkung von 15 Prozent vorgenommen, für Juli 2012 ist nach der aktuellen Gesetzeslage eine weitere Absenkung vorgesehen. Folgende Eckdaten Solarstrom in Deutschland listet die DGS auf: • Stromerzeugung: Derzeit 4 Prozent der gesamten Strommenge • Realisierte Solarstromanlagen in Deutschland: zirka 1,2 Millionen Anlagen bis heute • Wertschöpfung in Deutschland: zirka 10 Milliarden Euro (Schätzung BSW, 2010) • Preisentwicklung: Seit 2006 Anlagenpreise halbiert Die DGS setzt sich seit 1975 für den verstärkten Einsatz von Erneuerbaren Energien ein und fordert auch aktuell einen weitergehenden, vernünftigen Ausbau der Solarstromtechnik in Deutschland. Die Hauptforderungen der DGS: 1. Erhalt des EEG in seiner bisherigen Gestaltung, die Idee, die Vergütungssätze per Verordnung festzulegen, muss entfallen 2. Übergangsregelung und Vertrauensschutz sind notwendig 3. Wir lehnen die vorgesehene Reduktion der Vergütungssätze ab. Hier muss eine moderatere Lösung, angelehnt an die bereits bestehende Regelung des EEG , gefunden werden. 4. 80 Prozent der Photovoltaik Anlagen sind an das Niederspannungsnetz angeschlossen, die überwiegende Mehrheit sind Klein-Anlagen bis 100 kWp. Der Zubau-Korridor muss in besonderem Maße für diese Anlagen gelten und daher verbreitert werden, nicht von Jahr zu Jahr reduziert. Auch neben den nicht mehr zu fördernden Anlage die sich frei am Markt behaupten können muss Solarstrom in diesem Marktsegment weiter ausgebaut werden um mindestens 4.500 MW pro Jahr bis 2016. 5. Die Festlegung dass Dachanlagen auf Nichtwohngebäuden künftig im Außenbereich als Freiflächenanlagen zu betrachten sind ist zu pauschal. Im Gegenteil: Landwirte sollten in Ihrem Vorhaben als Energieproduzent tätig sein zu können nicht beschnitten werden. 6. Es ist zwingend notwendig darauf hinzuarbeiten, nachhaltig gute Anlagen zu fördern. Begründungen • zu 1) Die Idee, die Vergütungssätze zukünftig in einer Verordnung zu regeln, lehnen wir ab. Die Vergütungssätze sind ein zentrales Steuerungselement des EEG und damit vom Parlament zu steuern. • zu 2) Dass eine derart wichtige Weichenstellung hinter verschlossenen Türen ausgearbeitet wird und zudem sehr kurzfristig verabschiedet werden soll, ist für uns unverständlich. Die Idee der zeitnahen Umstellung (um Nachfrageeffekte zu vermeiden) ist jedoch verständlich. Eine Umsetzung zum 9.3. ist nicht machbar! , so die DGS. Bereits jetzt erfolgen allein durch die Ankündigung bereits zahlreiche Stornierungen von Anfragen und Bestellungen, Interessenten sind massiv verunsichert. Eine weitere Verunsicherung betrifft die Banken, die Photovoltaik Anlagen finanzieren und jetzt erst eine Bewertung der gesetzlichen Änderungen vornehmen müssen. Verbraucher und Investoren, die in den vergangenen Monaten den Bau oder die Planung einer Photovoltaik Anlage begonnen haben und dafür Vor-Investitionen, Finanzierungen etc. getragen haben, benötigen Vertrauensschutz. • zu 3) Die derzeit geplante kurzfristige Senkung der Vergütungssätze führt schlagartig zur Unwirtschaftlichkeit von Anlagen und damit zu Stornierungen und Streichung von Projekten. Die Solarstromtechnik hat in den vergangenen Jahren gezeigt, dass eine starke Preisabsenkung mit moderaten (und trotzdem ehrgeizigen) Vergütungsabsenkungen erreichbar ist und dabei der Markt stabil bleiben kann (nach jetziger Gesetzeslage: Januar 2012 und Juli 2012 zusammen Absenkung von ca. 30 Prozent!). Die Absenkung von 15 Prozent zum 1.1. 2012 ist „am Markt“ noch nicht angekommen, so die DGS. • zu 4) Die Energiewende gelingt nur mit, nicht ohne die Solarstromnutzung. Diese wird sich in den kommenden Jahren zur kostengünstigsten Form der Erneuerbaren Energien entwickeln. • zu 5) Die bei Freiflächenanlagen gewöhnlicher Größe möglichen Preisreduktionen greifen bei üblichen landwirtschaftlichen Flächen noch nicht. • zu 6) Eine zu rasche Absenkung wird sich nachteilig auf die Qualität der Anlagen niederschlagen. Es besteht die Gefahr, dass der Markt die rasche Absenkung der Vergütungssätze durch geringere Güte zu kompensieren versucht. Umsetzungsvorschläge der DGS: • zu 1) Streichung der Idee der Verordnung • zu 2) Vertrauensschutz für begonnene Projekte: Verschiebung der Frist zur Fertigstellung von Kleinanlagen (bis 10 kWp) auf mindestens 1.4. verschieben. Bei Groß- und Freiflächenanlagen Fertigstellung bis 30.6., jedoch Nachweis der begonnenen Planung und verschärfte technische Inbetriebnahme (gemäß aktuellem Gesetzesentwurf) einfordern. • zu 3) Verringerung der kurzfristigen Vergütungsabsenkung, Einführung z.B. einer quartalsweisen – statt monatlichen - regelmäßigen Reduzierung. • zu 4) Der Ausbaukorridor darf nicht auf 2.500 bis 3.500 MW, sondern muss auf mind. 4.500 MW pro Jahr gehalten werden. Der zukünftige Solarausbau darf nicht jährlich um 400 MW gesenkt werden, sondern muss mindestens konstant, besser steigend um 500 MW pro Jahr gesetzt werden. • zu 5) An dem Begriff der Außenfläche gemäß des BauGB, §35 Abs. 1 (privilegierte Vorhaben) sollte festgehalten werden • zu 6) Gerade qualitätssichernde Maßnahmen müssen eingearbeitet werden, hier sind wir gerne bereit weitergehende Vorschläge auszuarbeiten. Zustimmung gibt es von der DGS ausdrücklich für diese Punkte des Gesetzesentwurfes: 1. Das Prinzip der Anpassung der Vergütungshöhe an die Preisentwicklung: Damit wird Solarstrom weiter zur Wirtschaftlichkeit geführt, die Energiewende „automatisiert“ dadurch. Die Photovoltaik wird schrittweise zur Wirtschaftlichkeit geführt, wie es auch in den vergangenen Jahren bereits geschehen ist. 2. Die Glättung der Absenkung: Regelmäßige Absenkung statt zweimal jährlich, eine monatliche Senkung ist nicht praktikabel. 3. Die Verschärfung der kaufmännischen Inbetriebnahme: Anlagen müssen zum Stichtag der Inbetriebnahme vollständig mit Modulen und Wechselrichtern dauerhaft errichtet sein. 4. Die im Gesetz vorgesehene Kostenaufteilung der Nachrüstung „50,2 Hz“ wird von der DGS ausdrücklich begrüßt. Quelle: Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) |