Artikel vom 09.03.2012, Druckdatum 22.11.2024

Ökosteuer: Steuervergünstigungen an Bedingungen knüpfen

Die Ökosteuerreform hat Unternehmen verschiedener Branchen Steuervergünstigungen eingeräumt, die 2012 auslaufen. Die Bundesregierung möchte die Vergünstigungen auch künftig beibehalten, sie aber an Auflagen zur Verbesserung der Energieeffizienz koppeln. In Kooperation mit der Climate Policy Initiative (CPI) und dem Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI) hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) untersucht, wie die Steuervergünstigungen künftig an Gegenleistungen geknüpft werden können.

„Die Bundesregierung hat einen pragmatischen Kurs eingeschlagen“, sagte DIW-Energieökonom Michael Kohlhaas. „Mittelfristig sollten der Sinn und Nutzen solcher Vergünstigungen jedoch nochmals ergebnisoffen geprüft werden.“

Um energieeffizientes Wirtschaften zu fördern, ist 1999 in Deutschland die Stromsteuer eingeführt und andere Energiesteuern sind erhöht worden. Dem Produzierenden Gewerbe sind dabei Ermäßigungen zugestanden worden, um sie vor Nachteilen im internationalen Wettbewerb zu schützen. Darüber hinaus kann ein Teil der Unternehmen seine Steuerlast über den Spitzenausgleich verringern. 

„Diese Steuervergünstigungen hemmen nicht nur den ökologischen Effekt der Steuer, sondern belasten auch den Staatshaushalt mit etwa 3,6 Milliarden Euro pro Jahr“, sagte Michael Kohlhaas vom DIW Berlin. Laut DIW-Studie profitierten 2011 rund 100 000 Unternehmen von Steuervergünstigungen – auch solche, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen. Die Bundesregierung will dennoch an den Ermäßigungen festhalten, den Spitzenausgleich allerdings an konkrete Gegenleistungen knüpfen. Einige mögliche Neuregelungen hat das DIW Berlin auf den Prüfstand gestellt.

Bei der bisherigen Selbstverpflichtung muss der Branchendurchschnitt ein festgelegtes Energieeffizienzziel erfüllen, damit alle Unternehmen der Branche den Spitzenausgleich in Anspruch nehmen können. „Dadurch, dass alle Unternehmen einer Branche sich verpflichten ein gemeinsames Ziel zu erreichen, gibt es nur sehr schwache Anreize für jedes einzelne Unternehmen, dieses Ziel zu erreichen“, kritisiert DIW-Experte Neuhoff. „Sanktionen oder Absprachen sind aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich.“

Der Entwurf der Bundesregierung, der nun in die politische Debatte geht, sieht vor, zusätzliche Steuererleichterungen zu gewähren, wenn in effizienzverbessernde Maßnahmen investiert wird. „Das hat den Vorteil, dass Unternehmen Anreize erhalten, effizienzsteigernde Investitionen am Standort Deutschland zu unternehmen“, sagte Karsten Neuhoff, Leiter der Abteilung Klimapolitik am DIW Berlin. 

Um sich für den Spitzenausgleich zu qualifizieren, müssen Unternehmen bis Ende 2014 ein Energiemanagementsystem einführen. Ab 2015 müssen sie damit die jährlichen Energieeinsparungen nachweisen, die sie durch Investitionen in energieeffiziente Technologien erreichen konnten. Die Einsparziele liegen branchenübergreifend bei jährlich 1,2 Prozent für Strom und 0,9 Prozent für andere Energieträger.

„Den Vorschlag der Bundesregierung bewerten wir grundsätzlich positiv“, so Michael Kohlhaas. In der Studie haben die Experten von DIW Berlin, ISI und CPI Einsparpotentiale für verschiedene Branchen berechnet. Der Vorschlag der Bundesregierung sieht indes ein einheitliches Einsparziel für alle Branchen vor. „Das ist für die Implementierung sicherlich einfacher, man riskiert damit aber, große Energiesparpotenziale in der deutschen Wirtschaft nicht zu nutzen“, so Karsten Neuhoff. 

Zudem kritisieren die Forscher, dass nur Unternehmen, die von den besonders starken Ermäßigungen des Spitzenausgleichs profitieren, ein Energiemanagementsystem einführen müssen. „Damit wird die Chance vertan, die Energieeffizienz aller begünstigten Unternehmen zu verbessern“, so Karsten Neuhoff. Insgesamt habe die Bundesregierung einen pragmatischen Weg eingeschlagen, um Steuervergünstigungen an größere Anstrengungen bei der Energieeffizienz zu koppeln. Mittelfristig solle der Sinn und Nutzen solcher Vergünstigungen jedoch nochmals ergebnisoffen geprüft werden.

Quelle: Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)
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