Artikel vom 15.03.2012, Druckdatum 22.11.2024

Verbraucherzentrale: Sicherheit bei der Sanierung

Förderprogramme und rechtliche Regelungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren stehen im Ruf, kompliziert und schwer durchschaubar zu sein. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher seien verunsichert, welche gesetzlichen Regelungen in ihrem speziellen Fall überhaupt gelten. Das kennt auch Helga Nord, Expertin der Verbraucherzentrale Energieberatung. Sie verweist auf die so genannte „Unternehmererklärung“, ein wirksames Instrument, ungenügende Gebäudesanierungen möglichst weitgehend zu verhindern.

Selbst wenn die geeigneten Maßnahmen zur Sanierung oder für energieeffizientes Bauen beauftragt sind, bleiben oftmals Fragen offen. Viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer fragen sich, wie sie die Einhaltung der Vorschriften, beispielsweise der Energieeinsparverordnung (EnEV), überprüfen sollen.

Hier braucht sich nach Ansicht der Energieexpertin jedoch niemand Sorgen zu machen. Denn um sanierungswilligen Eigenheimbesitzerinnen und -besitzern Sicherheit über die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu geben, schreibt der Gesetzgeber seit Oktober 2009 die so genannte „Unternehmererklärung“ verbindlich vor. Das ausführende Unternehmen muss dem Bauherrn zum Abschluss der Sanierungsarbeiten darin schriftlich bestätigen, dass das Ergebnis den Vorgaben aus der Energieeinsparverordnung entspricht.

Damit hat der Gesetzgeber ein wirksames Instrument geschaffen, ungenügende Gebäudesanierungen möglichst weitgehend zu verhindern. Denn: Fehlende oder falsche Unternehmererklärungen können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten davon doppelt, erläutert Helga Nord, da die Ausführungsqualität steige und gleichzeitig teure Nachbesserungen vermieden würden: „Der Aufwand zur nachträglichen Verbesserung einer verkehrten Dämmmaßnahme ist nämlich meist deutlich teurer als die eigentliche Sanierungsmaßnahme“.

Wer neben seinem Geldbeutel auch seine Nerven schonen möchte, sollte sich jedoch niemals ausschließlich auf sein Recht auf Nachforderungen verlassen, empfiehlt Nord. Um schon im Vorfeld geeignete Anbieter auszuwählen, sollten deshalb für jede Maßnahme mindestens drei Angebote eingeholt und am besten mit einem unabhängigen Berater geprüft werden.

Nähere Auskünfte zu allen Fragen energetischer Sanierung bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale in einem persönlichen Beratungsgespräch, online oder telefonisch. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 018–809 802 400 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer).

Quelle: Verbraucherzentale Niedersachsen
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