Artikel vom 22.12.2005, Druckdatum 22.11.2024

Ein Pass, der sich rechnet

Die im Juli 2005 vom Bundesrat verabschiedete Änderung des Energieeinspargesetzes (EnEG) hatte die Rechtsgrundlage geschaffen, Anfang 2006 soll die „Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ in allen 24 EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Ein Kernelement der Richtlinie ist die geplante Einführung eines Energiepasses...

... für jedes bestehende Gebäude. Dieser Pass soll zukünftig bei jedem Mieter- oder Eigentümerwechsel vorgelegt werden müssen und Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes geben. Denn noch immer werden rund 40 Prozent der Europa weit verbrauchten Energie für die Heizung von Gebäuden verbraucht. Experten gehen davon aus, dass hier noch ein Einsparvolumen von 50 Prozent besteht. 

Zukünftig kann also jeder neue Mieter oder Kaufinteressent anhand des Energiepasses erfahren, in welchem Zustand sich die Gebäudehülle befindet und mit welchen Heiz- und Warmwasserkosten er zu rechnen hat. Damit wird der Pass zum gewichtigen Entscheidungsfaktor: Gut drei Viertel aller Kaufinteressenten geben an, dass der Energiebedarf für sie ein wichtiges Kaufkriterium ist. Angesichts steigender Energiekosten eigentlich kein Wunder. So könnte es für den einzelnen Hausbesitzer durchaus von Interesse sein, in eine bessere Energieeffizienz zu investieren – für sich selbst und für eine bessere Klimabilanz. Noch dazu, da die neue Bundesregierung hierfür Fördermittel in Aussicht gestellt hat.

Den Energiepass dürfen besonders registrierte Architekten, Ingenieure, Handwerker, Bausachverständige und Schornsteinfeger ausstellen. Sie können auch – je nach Branche – Vorschläge für eine bauenergetische Sanierung machen. Die Kosten des Energiepasses richten sich nach der jeweiligen Wohnfläche des zu begutachtenden Objekts und liegen für ein durchschnittliches Einfamilienhaus bei rund 500 Euro. Die rechnen sich allerdings schon durch die Hinweise der Fachleute, wo Energie und Kosten eingespart werden könnten. Vorausgesetzt natürlich, man setzt diese Maßnahmen auch um. 

Zudem wird der neue Energiepass eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren haben und die Kosten für ihn können darüber hinaus als steuermindernde Ausgaben geltend gemacht werden. Bedenkt man also, dass Immobilienkäufer (und sicher auch zunehmend Mieter) zukünftig ein besonderes Auge auf die zu erwartenden Energiekosten werfen werden, und dass das Einsparvolumen ja auch dem Geldbeutel des Selbstbewohners zugute kommt, gibt es also mit dem Energiepass eigentlich nur Gewinner. Vom Klima schonenden Effekt einmal ganz abgesehen. Der Energiepass kann sich so gesehen zum echten Wettbewerbsvorteil mausern. Wer das nicht erkennt, riskiert nicht nur Nachteile, sondern eventuell auch ein Bußgeld in beachtlicher Höhe. Dem Gesetzgeber jedenfalls ist es Ernst mit dem Ziel, bis 2020 die Energieeffizienz in Deutschland gegenüber 1990 zu verdoppeln. 

Autorin: Petra Forberger für www.solarportal24.de


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