Artikel vom 21.03.2012, Druckdatum 22.11.2024 | |
solarhybrid AG: Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Die solarhybrid AG (Brilon) hat am 20. März 2012 beim Amtsgericht Arnsberg Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Das Unternehmen war nach Ankündigung der Kürzungspläne bei der Photovoltaik Vergütung in erhebliche Turbulenzen geraten. Das gesamte Geschäftsmodell der solarhybrid in Deutschland sei in Frage gestellt, wenn die Änderungen im EEG - speziell bei der Photovoltaik - so kommen, wie sie von den beiden Bundesministern Röttgen und Rösler vorgesehen sind, hatte das Unternehmen vor kurzem noch bekannt gegeben. Die EEG Gesetzesvorlage sieht u.a. vor, alle Einspeisetarife für Photovoltaik Freilandanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 MWp abzuschaffen. Das Geschäftsmodell der solarhybrid basierte aber größtenteils genau auf der Projektentwicklung und –realisierung von Photovoltaik Großkraftwerken. Wenige Tage vor der Einigung der beiden Bundesminister auf die Neuregelungen bei der Photovoltaik hatte die solarhybrid AG noch die US-amerikanischen Aktivitäten der insolventen Solar Millennium AG übernommen. Durch die Übernahme der beiden Gesellschaften war die Übertragung der gesamten Projektpipeline für Solarkraftwerke der Solar Millennium AG im Südwesten der USA mit einer Gesamtkapazität von 2,25 Gigawatt an die solarhybrid AG geplant. Die solarhybrid AG sah die Ausgabe einer Unternehmensanleihe zur Finanzierung der Solar Millennium-Anteile und des Projektes Vega in Italien im Wege einer Privatplatzierung an institutionelle Investoren vor. Insbesondere die kurzfristige Einführung der Maßnahmen und die zukünftige Ausschaltung des Gesetzgebungsprozesses haben nach Ansicht der Unternehmensführung der solarhybrid AG bedeutende negative Auswirkungen. Auf die schwere Beeinträchtigung ihrer Finanzlage durch die Ankündigungen wie z.B. Wegfall der Möglichkeit von Finanzierung durch Kapitalmarktmaßnahmen (Aktienkapitalerhöhungen und Ausgabe von Anleihen) oder der Möglichkeit von Finanzierungen durch Bankkredite, Reduzierung oder Verlust des Credit Ratings etc., hatte das Unternehmen bereits am 7. März aufmerksam gemacht. Am 20.03.2012 gab die solarhybrid AG nun bekannt, dass sie beim Amtsgericht Arnsberg Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft wegen Zahlungsunfähigkeit stellen werde. Quelle: solarhybrid AG |