Artikel vom 06.04.2012, Druckdatum 22.11.2024

Antragsfrist für Teil des Förderprogramms Klimaschutz-Plus verlängert

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat die Antragsfrist für den Allgemeinen Teil des Landesförderprogramms Klimaschutz-Plus auf den 30. April verlängert. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, kirchliche Einrichtungen und Privateigentümer von Nichtwohngebäuden im Land. Finanziell gefördert werden investive Energiesparmaßnahmen, Energiediagnosen und innovative Projekte. Die Abgabe der Anträge bei der Landesenergieagentur KEA war bisher nur bis zum 31. März möglich.

Der Allgemeine Programmteil von Klimaschutz-Plus gliedert sich in drei Teile: Das CO2-Minderungsprogramm fördert die energetische Erneuerung von Nichtwohngebäuden sowie die Installation von regenerativen Wärmeerzeugungsanlagen und Blockheizkraftwerken. Die Förderung beträgt 50 Euro je vermiedener Tonne CO2. Im Beratungsprogramm wird die Erstellung von Energiediagnosen für Nichtwohngebäude unterstützt. Im Programm Modellprojekte gibt es individuell ermittelte Zuschüsse für technisch ausgereifte, aber noch mit Mehrkosten behaftete innovative Maßnahmen. 

Die Förderbedingungen und Antragsformulare gibt es unter www.klimaschutz-plus.baden-wuerttemberg.de. Eine Beratung und Informationen erhalten Antragsteller bei der KEA: www.kea-bw.de

Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ist die Energieagentur des Landes. Aufgabe der KEA ist die aktive Mitwirkung an der Klimaschutzpolitik in Baden-Württemberg: Sie berät Ministerien, Kommunen, kleine und mittelständische Unternehmen sowie kirchliche Einrichtungen bei Energieeinsparung, rationeller Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energien. Mehrheitsgesellschafter ist das Land Baden-Württemberg. Der Sitz der KEA ist in Karlsruhe. 

Quelle: KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
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