Artikel vom 23.04.2012, Druckdatum 22.11.2024

Photovoltaik-Kürzungen: Bürgerbegehren soll EEG-Novelle stoppen

Die Initiative „Pro Sonne – Bayern für unabhängige Energie“ will mit einem Volksbegehren die geplanten Förderkürzungen bei der Photovoltaik stoppen, die am 11. Mai vom Bundesrat abschließend beschlossen werden sollen. Der Journalist, Reporter, Buchautor und ökologischen Gewissen der Deutschen, Dr. Franz Alt, sowie der Organisator des gewonnenen Nichtraucherschutz-Volksbegehrens, Sebastian Frankenberger aber auch Politikerinnen, wie die SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Bärbel Kofler haben bereits ihre Unterstützung zugesagt.

„Würden die im Bundestag beschlossenen Kürzungen der EEG Novelle auch den Bundesrat am 11. Mai unverändert passieren, gefährdet dies den Bestand und die Zukunft der deutschen Solarbranche“, erklärt Simon Boris Estermann, Sprecher der Initiative „Pro Sonne – Bayern für unabhängige Energie“. Estermann, der auch Vorsitzender des Fachverbandes Energie und Gebäudetechnik Bayern-Thüringen ist, erwartet in Folge der Kürzungen einen Markteinbruch von bis zu 75 Prozent und den Verlust von 100.000 Arbeitsplätzen deutschlandweit, davon 20.000 in Bayern. Gegen diesen Kahlschlag will die Initiative „Pro Sonne – Bayern für unabhängige Energie“ mit einem Bürgerbegehren vorgehen.

Ziel des Volksbegehrens ist ein Volksentscheid, der die geplanten Kürzungen im Solarenergiebereich zurücknimmt. „Wir werden bereits Zeugen einer Reihe von Insolvenzen und Betriebsschließungen, bevor die Novelle zum Energie-Einspeise-Gesetz EEG im Bundesrat abschließend beraten wurde. Wir fordern deshalb die Bayrischen Politiker bei den Gesprächen im Bundesrat auf, ihre Haltung zu ändern, um den Solarunternehmen und Installateuren in Bayern eine Überlebenschance zu geben“, so Estermann. 

In der Tat könnten die sechs Stimmen von Bayern das Zünglein an der Waage sein. Würde Bayern bei der Abstimmung im Bundesrat gegen die Novelle stimmen, wäre eine Zweidrittel-Mehrheit möglich, da bereits die SPD regierten Länder Ablehnung signalisiert haben. Auch das CDU regierte Sachsen-Anhalt droht damit, die Kürzung der Solar-Subventionen im Bundesrat abzulehnen. Ministerpräsident Reiner Haseloff sagte im ZDF, es fehle der Bundesregierung an einer Gesamtstrategie für die Energiewende.

„Mit der planlosen Kürzung der Vergütung für Strom aus Photovoltaik Anlagen im Energie-Einspeise-Gesetz (EEG) wird die künftige wirtschaftliche Entwicklung Bayerns und Deutschlands erheblich gefährdet. Insbesondere die Förderung des wichtigsten Segments der bayrischen Solarstromanlagen auf gewerblichen und landwirtschaftlichen Dächern, auf großen Parkplätzen, auf kommunalen Gebäuden, Schulen und Kindergärten und im Wohnungsbau soll überproportional zusammengestrichen werden. Damit sind im Flächenstaat Bayern zahllose Menschen auf dem Land und in der Stadt betroffen - mehr als in jedem anderen Bundesland“, erklärt Estermann gegenüber dem Europressedienst.

Stattdessen sollen durch den Bürgerentscheid neue gesetzliche Rahmenbedingungen für den Ausbau der Solarenergie in Bayern und im Bund mit einer langfristig planungssicheren und kostensparenden Perspektive geschaffen werden. Dazu sind Maßnahmen vorgesehen, mit denen in Bayern und durch Bayern im Bundesrat der Ausbau der Photovoltaik vorangetrieben wird: Die Verabschiedung eines Bayerischen Solar-Ausbaugesetzes und eine Bundesratsinitiative der Bayerischen Staatsregierung, zur Verbesserung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG).

Konkrete Forderungen der Initiative: 

1. Ziel: Das „Bayerisches Photovoltaik Ausbaugesetz BayPVAG“ 

Um die mit der Nutzung der Photovoltaik (PV) einhergehende wirtschaftliche und klimapolitische Entwicklung zum Wohle der Bürger und des Wirtschaftsstandortes Bayern weiterführen zu können, wird per Bürgerentscheid das Bayerische PV-Ausbaugesetz BayPVAG beschlossen.

Das Bayerische Photovoltaik Ausbaugesetz (BayPVAG) ergänzt das EEG wie folgt: 

Ausbauziel Photovoltaik 

Im BayPVAG werden die landesweiten Mindest-Ausbauziele für PV-Anlagen für die Jahre 2020, 2030, 2040 und 2050 festgelegt. Die Planungsvorgaben für das umfassende erneuerbare Energiesystem sollen an der realen Entwicklung erneuerbarer Verbundsysteme und Speichertechnologien orientiert werden und langfristige Planungssicherheit gewährleisten.

Die Kommunen planen den Ausbau vor Ort und legen dazu örtliche Ausbauziele fest; sie entwickeln zusammen mit der Bürgerschaft konkrete Maßnahmenpakete, um diese Ziele zu erreichen sowie Verfahren, um die Wege zu diesen Zielen zu überprüfen. 

Vorbildfunktion der Öffentlichen Hand 

Die Öffentliche Hand übernimmt eine Vorbildfunktion für den Ausbau der Photovoltaik in Bayern. An allen geeigneten Gebäuden und Parkplätzen des Freistaates, der Bezirke, der Kreise sowie der Städte und Gemeinden werden PV-Anlagen installiert. Stromspeicherlösungen für PV Strom werden dabei durch Boni gefördert. 

Soweit die Gemeinden und Städte, die Landkreise und Regierungsbezirke die Investitionen in PV-Anlagen aufgrund ihrer Haushaltslage nicht tätigen können, müssen die geeigneten Gebäude-Flächen für Solar-Bürgerfonds zur Errichtung der Anlagen kostenfrei oder gegen geringfügige Mieten zur Verfügung gestellt werden. 

Flankierung des EEG in der Bayerischen Bauordnung 

Die Städte und Gemeinden werden in der Bayerischen Bauordnung ermächtigt, durch örtliche Bausatzungen Vorgaben zur Installation von PV-Anlagen zu erlassen, um den Anteil an PV-Anlagen im Sinne ihrer Zielsetzungen zu erhöhen; die Gemeinden können beim Erlass ihrer Satzung durch Ausnahmen sicherstellen, dass öffentliche Anliegen wie Denkmalschutz und soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden.

2. Ziel : Bundesratsinitiative EEG Änderung 

Durch den Bürgerentscheid wird die Bayerische Staatsregierung verpflichtet, eine Initiative im Bundesrat zur Verbesserung des EEG einzubringen und alle politischen und juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um diese Ziele als Bundesgesetz zu realisieren: 

1. Wiedereinführung der für den Wirtschaftsstandort Bayern besonders wichtigen Vergütungsstufe für Anlagen mit einer Leistung von 10 bis 100 Kilowatt installierter Leistung. 

2. Keine Begrenzung der vergütungsfähigen Solarstromeinspeisung durch das sogenannte „Marktintegrationsmodell“. 

3. Herstellung von Planungs- und Investitionssicherheit für Anlagenbetreiber Projektierer und Hersteller. 

4. Attraktive Direktvermarktungsbedingungen für Grünstrom. 

5. Ein KfW-Programm für >Investitionskostenzuschüsse für PV-Speicher 

6. Schutz für die einheimische Solarbranche, bis die Verfahren gegen China wegen Dumpingpreisen abgeschlossen sind (Local Content-Regelung).

Quelle: Europressedienst, Initiative Pro Sonne – Bayern für unabhängige Energie

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