Artikel vom 04.09.2006, Druckdatum 22.11.2024 | |
Antragsstopp im Programm zur Förderung erneuerbarer Energien aufgehoben Das Förderprogramm der KfW für erneuerbare Energien ist für Neuanträge wieder geöffnet - allerdings gelten die der Förderung zugrunde liegenden Richtlinien nur bis zum 31.12.2006. Damit die KfW die Anträge bis Ende 2006 bearbeiten kann, ist der vollständige Antrag bis spätestens 15.10.2006 bei der KfW einzureichen. Sollten die Mittel bereits vor dem 15.10.2006 erschöpft sein, verkürzt sich die Antragsfrist, so die KfW. Zusätzlich gilt aufgrund der Begrenztheit der Mittel das „Windhundverfahren“, also: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Das Programm zur Förderung erneuerbarer Energien bietet entscheidende Vorteile: * Langfristige Finanzierung von Investitionen in erneuerbare Energien * Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten * Sichere Kalkulationsgrundlage durch einen festen Zinssatz für 10 Jahre * Festlegung des Zinssatzes unter dem Kapitalmarktniveau * Teilschulderlass für bestimmte Verwendungszwecke * Vorzeitige Rückzahlung auch von Teilbeträgen jederzeit kostenfrei möglich * Kumulierungs- und Kombinationsmöglichkeiten mit anderen öffentlichen Mitteln Genauere Einzelheiten zum Programm erfährt man auf der Seite Förderbedingungen und im jeweils für den Kreditantrag gültigen Merkblatt. Hinweis für gewerbliche Antragsteller: Neue Förderrichtlinien von der EU-Kommission noch nicht abschließend genehmigt. Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien vom 12. Juni 2006, die für das Programm gelten, wurden von der EU-Kommission noch nicht genehmigt. Für Anträge gewerblicher Investoren, die vor dem Stichtag der Genehmigung der Richtlinien vom 12. Juni 2006 durch die EU-Kommission bei der KfW eingehen, kommen die Förderrichtlinien vom 14. März 2006 zur Anwendung. Über die Weiterführung des Programms in 2007 wurde noch nicht entschieden. Quelle: Sonnenseite - Franz Alt, KfW Bankengruppe 2006 |