Artikel vom 24.05.2012, Druckdatum 22.11.2024 | |
Mehr Sicherheit für Verbraucher bei der energetischen Sanierung Förderprogramme und rechtliche Regelungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren stehen im Ruf, kompliziert und schwer durchschaubar zu sein. „Viele Verbraucher sind verunsichert, welche gesetzlichen Regelungen in ihrem speziellen Fall überhaupt gelten, und wie sie die Einhaltung der Vorschriften, beispielsweise der Energieeinsparverordnung (EnEV), überprüfen sollen“, so Michael Hell von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Die so genannte Unternehmererklärung kann in Sachen EnEV weiterhelfen.“ Um sanierungswilligen Eigenheimbesitzer/innen mehr Sicherheit bei der Einhaltung der Verordnung zu geben, schreibt der Gesetzgeber die Unternehmererklärung seit Oktober 2009 verbindlich vor. Das ausführende Unternehmen muss dem Bauherren zum Abschluss der Sanierungsarbeiten darin schriftlich bestätigen, dass das Ergebnis den Vorgaben der Energieeinsparverordnung entspricht. Die Erklärung ist ein wirksames Instrument, um falsche oder unzulängliche Gebäudesanierungen weitgehend zu verhindern, denn fehlende oder falsche Unternehmererklärungen können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. „So steigt die Ausführungsqualität und teure Nachbesserungen können vermieden werden“, erläutert Hell. „Der Aufwand zur nachträglichen Verbesserung einer falschen oder unzureichenden Dämmmaßnahme ist nämlich meist deutlich kostspieliger als die eigentliche Sanierung.“ Wer neben seinem Geldbeutel auch seine Nerven schonen möchten, sollte sich jedoch niemals ausschließlich auf sein Recht der Nachforderungen verlassen, empfiehlt Hell. Um schon im Vorfeld geeignete Anbieter auszuwählen, sollten deshalb für jede Maßnahme mindestens drei Angebote eingeholt und am besten mit einem unabhängigen Berater geprüft werden. Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg |