Artikel vom 21.06.2012, Druckdatum 15.01.2025 | |
Gewährleistung für neue SOLARWATT-Produkte gesichert Vor dem Hintergrund des am 13.6.2012 eingeleiteten Schutzschirmverfahrens hat die SOLARWATT AG (Dresden) eine Lösung zur Handhabung der Gewährleistungsansprüche der Erwerber neuer SOLARWATT-Photovoltaik-Module gefunden. Für jedes neue SOLARWATT-Produkt, das während der Dauer des vorläufigen Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung nach §270b InsO bei SOLARWATT erworben wird, hinterlegt SOLARWATT vom Kaufpreis einen anteiligen Sicherungsbetrag auf ein Treuhandkonto (Anderkonto). Darüber hinaus werden auch Ersatzmodule physisch hinterlegt, die im Gewährleistungsfall für den Austausch defekter Module verwendet werden, teilt das Unternehmen in einer Presseinformation mit. Die hinterlegten Beträge und Ersatzmodule dienen zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen der betreffenden Kundinnen und Kunden während der gesamten Gewährleistungsfrist von 12 Jahren (verlängerte Produktgarantie) bzw. 25 Jahren (lineare Leistungsgarantie). Die Höhe des hinterlegten Sicherungsbetrags bzw. die Anzahl der reservierten Ersatzmodule bemisst sich Unternehmensangaben zufolge an der statistisch ermittelten Häufigkeit des Eintritts von Gewährleistungsfällen bei Solarwatt-Produkten und der für die Behebung dieser Gewährleistungsfälle aufgewandten Kosten in der Vergangenheit. Der Sicherungsbetrag wird als prozentualer Anteil vom Umsatz auf dem Treuhandkonto hinterlegt. Weil der statistisch ermittelte Betrag vielleicht die tatsächlichen Kosten nicht decken könnte, wird zusätzlich ein hoher Sicherheitsaufschlag hinterlegt. Die Ersatzmodule werden als prozentualer Anteil vom Modulabsatz dauerhaft bereitgehalten. Die auf dem Treuhandkonto hinterlegten Beträge werden vom Treuhänder ausschließlich für die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen - entweder durch Solarwatt oder durch andere Unternehmen/Dienstleister - oder bei Stellen einer anderen Sicherheit (z.B. Austausch Sicherungsbetrag gegen Bankbürgschaft) freigegeben. Der Vorstandsvorsitzende der SolarwattAG, Detlef Neuhaus, betonte: „Wir freuen uns, dass wir zwischenzeitlich auch bezüglich der Gewährleistung für Solarwatt-Module eine ebenso kundenfreundliche wie zukunftsorientierte Lösung finden konnten. Erwerber neuer Solarwatt-Module sind damit auch im vorläufigen Schutzschirmverfahren in punkto Gewährleistung voll abgesichert. Damit haben wir einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Normalisierung unseres Geschäftsbetriebs erfolgreich hinter uns gebracht. Das stärkt unsere Zuversicht.“ Das Amtsgericht Dresden hatte am 13. Juni 2012 dem von der Solarwatt AG eingereichten Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung nach §270b InsO stattgegeben. Das Schutzschirmverfahren, das als sanierungsfreundlichstes Verfahren gilt, das das deutsche Recht vorsieht, musste beantragt werden, weil intensive Verhandlungen über erforderliche Sanierungsbeiträge der Aktionärinnen und Aktionäre der Solarwatt nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten. Quelle: SOLARWATT AG Alle Angaben ohne Gewähr |