Artikel vom 05.07.2012, Druckdatum 22.11.2024

Bahnstromtrassen nur begrenzt zum Netzausbau nutzbar

Die bestehenden Bahnstromtrassen sind nur unter engen Restriktionen im Rahmen des anstehenden Netzausbaus nutzbar. Zu diesem Fazit kommt ein von der Bundesnetzagentur veröffentlichtes Gutachten. Zurückzuführen ist das Ergebnis insbesondere auf technische Hindernisse sowie die teils hohen Kosten.

„Das Gutachten leistet einen wichtigen Beitrag dazu, das Potenzial der Bahnstromtrassen beim Netzausbau angemessen bewerten zu können. Wo immer dies möglich ist, sollten im Rahmen der weiteren räumlichen Fach- und Ausbauplanung die Bahntrassen in die Untersuchungen zum Ausbaubedarf des Übertragungsnetzes einbezogen werden“, betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. 

Angesichts des wachsenden Stromtransportaufkommens aus regenerativen Energiequellen im Norden zu Abnehmern im Süden Deutschlands wurde untersucht, ob die Nutzung von Bahnstromfernleitungstrassen für Energieleitungen der öffentlichen Stromversorgung einen hilfreichen Beitrag im Rahmen der aktuellen Netzausbauplanung leisten kann. Die nicht selten allzu optimistische Beurteilung dieser Transportmöglichkeit muss nach Einschätzung der Gutachter teilweise deutlich korrigiert werden. Nach ihrer Ansicht existieren zahlreiche und enge Einschränkungen im Hinblick auf die Nutzung von Bahnstromtrassen. 

Die Gutachter kommen zum Ergebnis, dass eine Parallelführung von 16,7 Hz Bahnstromfreileitungen und HGÜ Erdkabelsystemen technisch möglich sei. Allerdings stellt diese Variante die mit Abstand teuerste Möglichkeit dar. Mit Blick auf wirtschaftliche Gesichtspunkte schlagen die Gutachter daher im Ergebnis die weitere Prüfung einer Parallelführung von 16,7 Hz-Bahnstrom- und HGÜ Freileitungen auf einem gemeinsamen Mastgestänge vor. Hierfür wären störungsarme Umbaulösungen nötig, da vorhandene Bahnstromfreileitungsmaste durch neue kombinierte Maste ersetzt werden müssten. Diese Lösungen und die benötigten Masten müssten noch entwickelt werden. 

Das Gutachten wurde unter der Leitung der Bundesnetzagentur und in Begleitung durch das BMWi und BMVBS, das Eisenbahnbundesamt, die Deutsche Bahn AG und Vertreter der vier Übertragungsnetzbetreiber in einem umfangreichen Verfahren erstellt. Hierbei konnten einzelne Sonderaspekte umfassend gewürdigt sowie die umfangreichen Stellungnahmen der Beteiligten einbezogen werden. 

Das Gutachten mit dem Titel „Machbarkeitsstudie zur Verknüpfung von Bahn- und Energieleitungsinfrastrukturen“ ist auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Es wurde von Prof. Dr. Hofmann (Institut für Energieversorgung und Hochspannungstechnik der Leibniz Universität Hannover), Prof. Dr. Stephan (Institut für Bahnfahrzeuge und Bahntechnik der TU Dresden) und Prof. Dr. Weyer (Institut für deutsches und internationales Berg- und Energierecht der TU Clausthal) erstellt. 

Quelle: Bundesnetzagentur
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