Artikel vom 19.07.2012, Druckdatum 29.03.2024

Sunways AG: Vorzeitige Beendigung von Langzeitlieferverträgen mit der Deutsche Solar GmbH und Verlustanzeige

Der Vorstand der Sunways AG (Konstanz) hat heute auf Basis eines Beschlusses vom selben Tag mit der Deutsche Solar GmbH eine Vereinbarung zur Änderung und frühzeitigen Beendigung von zwei ursprünglich in den Jahren 2006 bzw. 2007 geschlossenen langfristigen Verträgen zur Lieferung von Photovoltaik Wafern geschlossen. Daher und aufgrund der allgemeinen negativen Marktpreisentwicklung würden im Jahresabschluss 2011 insgesamt Drohverlust-Rückstellungen in Höhe von zirka 4,6 Millionen Euro ergebniswirksam gebucht, so das Unternehmen.

Die Sunways AG hat Unternehmensangaben zufolge in der heutigen Vereinbarung auf eine von ihr bereits geleistete Anzahlung in Höhe eines Restbetrags von noch rund 7,5 Millionen Euro verzichtet. Zugleich haben sich die Vertragsparteien darauf geeinigt, die bisherigen Liefervereinbarungen, die Wafer-Lieferungen bis Ende 2018 bzw. 2017 vorsahen, dahingehend zu ändern, dass von der Sunways AG in den Jahren 2012 und 2013 abschließend Wafer in einem Gesamtvolumen von zirka 60 MW abgenommen werden. 

Die heute geschlossene Vereinbarung habe eine Laufzeit bis spätestens 31. Dezember 2013. Komme es bis dahin zur vollständigen Erfüllung der neu vereinbarten Abnahmeverpflichtungen, so seien ab dann die beiden Langzeitlieferverträge einvernehmlich beendet, so das Unternehmen in einer Adhoc-Meldung. Der Aufsichtsrat der Sunways AG habe der Vereinbarung zugestimmt.

Aufgrund des Abschlusses der Vereinbarung als auch aufgrund der seit Jahresbeginn 2012 negativen Marktpreisentwicklung werden für diese Vertragsanpassung bei der Sunways AG im Jahresabschluss 2011 insgesamt Drohverlustrückstellungen in Höhe von zirka 4,6 Millionen Euro ergebniswirksam gebucht. Im Vergleich zur Fortführung der Verträge zu den ursprünglichen Konditionen kommt es jedoch zu einer wirtschaftlich vorteilhafteren Vereinbarung.

Die Änderungsvereinbarung zu den beiden Langzeitverträgen erfolgt vor dem Hintergrund der aktuellen Marktentwicklungen und stellt im Vergleich zu deren unveränderter Fortführung für die Sunways AG einen Vorteil dar.

Darüber hinaus zeigt der Vorstand an, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der Sunways AG eingetreten ist (§ 92 Abs. 1 AktG). Der festgestellte Verlust ist durch bilanzielle Effekte der Änderungsvereinbarung mit der Deutsche Solar GmbH (zum Zeitpunkt der Liefervereinbarung noch als Deutsche Solar AG firmierend) sowie weiterer, im Laufe der letzten Monate aufgelaufener Verluste der Sunways AG entstanden. 

Der Vorstand der Gesellschaft sei allerdings weiterhin überzeugt, dass insbesondere der Abschluss der Änderungsvereinbarung im Interesse der Gesellschaft ist, da die mittel- und langfristigen positiven Effekte der Änderungsvereinbarung ihre kurzfristigen negativen Effekte überwiegen. Der Vorstand werde gemäß § 92 Abs. 1 AktG der am 30. August 2012 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung den Verlust der Hälfte des Grundkapitals der Sunways AG anzeigen, heißt es in der Adhoc-Meldung abschließend.

Quelle: Sunways AG

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