Artikel vom 24.08.2012, Druckdatum 29.03.2024

Hessen erweitert Förderprogramm für energetische Gebäudesanierung

Die hessische Landesregierung fördert zukünftig den Einsatz von Passivhaus Komponenten bei der Modernisierung von privaten Wohngebäuden. „Die meiste Energie wird für das Heizen von Gebäuden aufgewendet. Mit dem erweiterten Förderprogramm profitieren nun auch private Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer. Ziel ist es, die energetische Gebäudesanierung weiter voran zu treiben, denn schließlich ist die beste Energie die, die überhaupt nicht verbraucht wird“, so Umweltministerin Lucia Puttrich.

Mit dem Förderprogramm werden bis zu 50 Prozent der Sanierungskosten übernommen, die aufgrund der zusätzlichen Anforderungen der Passivbauweise gegenüber konventioneller Bauausführung entstehen. Ebenfalls gefördert werden die Kosten, die für die Prüfung der Gebäudedichtheit (Blower-Door-Test) entstehen. Das Förderprogramm umfasst energetische Modernisierungsmaßnahmen in Wohn- und Verwaltungsgebäuden, Schulen, Kindergärten und –tagesstätten sowie Sporthallen, wenn diese in räumlicher Verbindung zu Schulen stehen. 

Das Gebäude muss nach der Modernisierung einen Heizwärmebedarf von maximal 25 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr aufweisen. Wohngebäude ohne entsprechende Nachrüstung verbrauchen üblicherweise zwischen 250 und 300 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr. Die für die Förderung zu erfüllenden Anforderungen entsprechen damit genau den Kriterien für den EnerPHIT Standard des Passivhaus Instituts aus Darmstadt.

„Das Land Hessen zeigt sich einmal mehr als Vorreiter“, so Prof. Dr. Wolfgang Feist, Leiter des Passivhaus Instituts. „Die Förderung hilft den Gebäudeeignern im Falle einer Sanierung genau das richtig zu tun: 'Wenn schon, denn schon' - das ist die Devise, denn mit Energieeffizienz lässt sich am meisten Geld sparen und gleichzeitig der Gebäudewert und die Behaglichkeit verbessern.“ 

Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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