Artikel vom 22.09.2006, Druckdatum 08.10.2024

Qualitätssicherung durch neues RAL Gütesiegel Solarenergieanlagen

Es ist soweit: Ab sofort liegen die vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung anerkannten Güte- und Prüfbestimmungen für Solarenergieanlagen vor. Darauf weist jetzt die Gütegemeinschaft Solarenergieanlagen hin. Wer sich künftig für eine Fotovoltaik oder Solarthermieanlage von einem mit dem so genannte RAL Gütezeichen RAL-GZ-966 (RAL-Solar) ausgezeichneten Anbieter entscheidet, ist auf der sicheren Seite.

Die Investition in eine Fotovoltaik oder Solarthermieanlage will wohl überlegt sein. Schließlich hängen Rendite und Ertrag auch von der Qualität der installierten Anlage und deren möglichst ungestörtem Betrieb ab. Doch wie soll man als Laie erkennen, was gute Qualität ist und welcher Kooperationspartner gute Arbeit leistet? Hier hilft zukünftig das neue RAL Gütezeichen RAL-GZ-966 (RAL-Solar).

RAL Gütesiegel gibt es schon einige. Sie stehen „für ein anerkanntes und erfolgreich praktiziertes Verfahren der Deutschen Wirtschaft zur freiwilligen Selbstkontrolle von Qualität und zur Aufrechterhaltung der Redlichkeit im Handelsverkehr. Unternehmen im RAL-Solar weisen durch ihre Mitgliedschaft die Anerkennung einheitlicher Standards nach und belegen damit die Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen“, so Dipl. Ing. (FH) Matthias Hüttmann und Dipl. Ing. Björn Hemmann von solid, dem gemeinnützigen Solarenergie Informations- und Dokumentationszentrum in Fürth.

Das RAL Gütezeichen RAL-GZ-966 (RAL-Solar) definiert den Inhalt der technischen Lieferbedingungen für Komponenten, Konzeption, Montage, Service und Betrieb fotovoltaischer und solarthermischer Anlagen. Für den Laien, aber auch für den Fachkunden bedeutet diese genaue Definition vor allem mehr Sicherheit. Durch die Unterteilung in verschiedene Geltungsbereiche - einmal Fotovoltaik (oder Photovoltaik - P) und Solarthermie (S) – soll außerdem ein Verschieben von Zuständigkeiten und Haftungsfragen ausgeschlossen werden. Gerade weil bei Solarenergieanlagen oft mehrere Stellen (z. B. Hersteller, Planer, Handwerker, Servicedienstleister) zusammenwirken müssen, ist dies ein relevanter Faktor.

Innerhalb der beiden Fachbereiche P und S gibt es jeweils vier weitere Kategorien, wie beispielsweise „P1 Komponenten“ oder „P2 Konzeption“. Jeder Hersteller, Handwerker oder Dienstleister kann sich um das entsprechende Gütesiegel bewerben, das er nach einer entsprechenden Prüfung erwerben kann. Dazu prüft ein neutraler Sachverständiger, ob der Antragsteller fachlich in der Lage ist, eine kontinuierliche Qualität anhand der Güte- und Prüfbestimmungen sicherzustellen. Anhand des Prüfberichts entscheidet dann ein Güteausschuss über die Vergabe des Gütezeichens.

Für die Auftraggeberin oder den Auftraggeber bedeutet das Gütezeichen zunächst einmal, dass der Kooperationspartner in der Lage ist, die nach den Güte- und Prüfbestimmungen von RAL-Solar definierten Qualitätsstandards einzuhalten. Und sie ist damit auch einklagbar, da sich der Dienstleister mit der Zertifizierung quasi einer Selbstverpflichtung unterworfen hat. „Wer nach dem RAL-GZ-966 Komponenten herstellt, Anlagen plant oder Anlagen installiert, verbürgt sich für das Einhalten der entsprechenden Güte- und Prüfbestimmungen,“ so Hüttmann und Hemmann von solid.

Gerade für die langfristige Investition, die eine Fotovoltaik oder Solarthermieanlage darstellen, ein unschätzbar wichtiger Faktor. „Damit lässt sich die Zeitbombe entschärfen, die zum Teil erst nach einigen Betriebsjahren scharf wird,“ so die beiden Experten von solid weiter. „Handwerker, die Komponenten nach RAL-Solar einsetzen und sich eine Planung nach RAL-Solar haben erstellen lassen, können qualitativ hochwertige Anlagen installieren, bei denen nicht nur die Ausführungen der Installationen aufgrund der eigenen Qualifikation stimmt. Durch das Einhalten der Güte- und Prüfbestimmungen auch bei ,P1 Komponenten’ oder ,P2 Konzeption’ ist zudem gesichert, dass aus den Einzelteilen ein System entsteht, das den langjährigen und einwandfreien Betrieb der Anlage gewährleistet.“

Zukünftig auf der sicheren Seite ist also die Fotovoltaikanlagenbetreiberin und der Solarthermieanlagenbesitzer, der von Beginn an auf das RAL-Solar-Gütezeichen setzt. Es garantiert zertifiziertes, qualifiziertes Personal, fachlich einwandfreie Planung und hochwertige Komponenten. Und es hilft im Fall der Fälle, die eigenen Ansprüche entsprechend geltend zu machen.

Mehr Informationen unter www.gueteschutz-solar.de oder bei der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. www.dgs.de.

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS), gemeinnütziges Solarenergie Informations- und Dokumentationszentrum (solid)
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