Artikel vom 05.11.2012, Druckdatum 22.11.2024

Eigentum verpflichtet: BBU fordert stärkere Beteiligung der Energiekonzerne

Nach Ansicht des Bundesverbands Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) ist der jüngste Energiegipfel der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder bei der Bundeskanzlerin „fast ohne Ergebnis geblieben“. Der BBU fordert daher eine Reform des EEG zu Gunsten der Noramlverbraucherinnen und -verbraucher auf Basis des Grundgesetzes Artikel 14 Abs. 2: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“.

Auf den jüngsten Energiegipfel der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder bei der Bundeskanzlerin reagiert der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) mit folgenden Forderungen:

1) Die Grundstruktur des EEG (Energieeinspeisegesetzes) als weltweit einmalig erfolgreiches Instrument zur Förderung von Erneuerbaren Energien muss erhalten bleiben. Der Förderrahmen für Solar- und Onshore-Windanlagen sollte also bleiben, wie er ist. 

2) Die notwendige Reform richtet sich allein auf die Kostenverteilung durch verschiedene Umlagen. Hier fordert der BBU eine vollständige Last-Umkehr: Nicht die vielen kleinen Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen zur Kasse gebeten werden, sondern die Konzerne und Unternehmen und vor allem die Energiekonzerne selbst, die sich bisher erfolgreich um die EEG und Netzausbau-Umlagen gedrückt haben. Hier sollte von der Bundesregierung der Artikel 14 Abs. 2 GG: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ mit Leben gefüllt werden.
 
3) Zum Schutz der Artenvielfalt – eine dem Klimaschutz gleichrangige Aufgabe – sollte ab sofort die Förderung von neuen Anlagen zur Nutzung von Biomasse eingestellt werden (vorrangig Biogasanlagen). 

4) Stattdessen bedarf es dringend der Förderung der Speicherung von regenerativer Energie durch die Einführung einer Einspeisevergütung für die Einspeisung von Wasserstoff (gewonnen durch Elektrolyse von Wasser mit Hilfe von Wind- und/oder Solarstrom) in das Erdgasnetz. 

5) Nebenkosten – wie Netzanbindung usw. – bei Nutzung von Offshore-Windanlagen dürfen nicht der Allgemeinheit der Verbraucherinnen und Verbraucher aufgebürdet werden.

Das Mitglied des geschäftsführenden Vorstands des BBU, Prof. Dr. Jürgen Rochlitz, begründete den Vorstoß mit der Notwendigkeit, das EEG zukunftsfähig zu machen: „In zwanzig Jahren, wenn die Förderung von Solar- und Windstrom ausläuft, werden all diejenigen Konzerne, die bisher noch nicht zu seiner Förderung herangezogen wurden, um jedes Kilowatt Ökostrom kämpfen, da dann wegen des Klimawandels weder Atom- noch Kohlestrom zur Verfügung steht.“ 

Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind willkommen, um die themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung und für umweltfreundliche Energiequellen. 

Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter www.bbu-online.de

Quelle: Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
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