Artikel vom 22.11.2012, Druckdatum 22.11.2024 | |
Welche Energiesparmöglichkeiten habe ich als Mieter/in? „Mieterinnen und Mieter haben in der Regel keine Möglichkeit, die Kosten für Heizung und Warmwasser durch große Energiesparinvestitionen zu senken. Wärmedämmung, Wärmeschutz-Fenster oder der Einsatz moderner Heizungstechnik sind Sache des Vermieters. Trotzdem können Mieterinnen und Mieter selbst etwas tun, um Energie und damit Geld zu sparen“, so Werner Eicke-Hennig, Programmleiter der „Hessischen Energiespar-Aktion“. „Wärme hat den größten Anteil an den Betriebskosten. Allein in den letzten zehn Jahren haben sich die Energiekosten verdoppelt, längst sind die Heizkosten zur „zweiten Miete“ geworden“, so Eicke-Hennig weiter. Er gibt folgende Tipps, was Mieterinnen und Mieter selbst tun können, um Energie und damit Geld zu sparen: Verbrauch kontrollieren: nur wer seine Verbrauchsdaten regelmäßig kontrolliert, kann beurteilen, ob die höhere Heizkostenabrechnung auf einen gestiegenen Verbrauch oder auf die Entwicklung der Energiepreise zurückzuführen ist. Heizen nach Bedarf: Wer nur soviel heizt, wie tatsächlich benötigt wird, kann die Heizkosten deutlich senken. Wird in einem Raum die Temperatur von 240 auf 200 Grad Celsius gesenkt, bedeutet dies ein Einsparpotenzial von zirka 20 Prozent. Temperatur und Luftfeuchtigkeit überprüfen: Kühle, ungeheizte Räume niemals mit der Luft aus wärmeren Räumen „heizen“, denn dabei gelangt neben der Wärme auch Feuchte in den kühleren Raum und das Schimmelpilzrisiko steigt. Empfehlenswert ist eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und 60 Prozent. Fenster und Türen abdichten: Dichtungsbänder und Bürstendichtungen unter den Türen können leicht selbst angebracht und so unangenehme Zugluft und Energieverluste vermieden werden. Programmierbare Thermostatventile einbauen: Diese können so eingestellt werden, dass die Temperatur automatisch zu bestimmten Zeiten erhöht oder gesenkt wird. Heizkörpernischen dämmen: Wenn zwischen Heizkörper und Außenwand ausreichend Platz vorhanden und dieser gut zugänglich ist, können hinter dem Heizkörper Dämmstoffplatten angebracht und so Wärmeverluste reduziert werden. Das senkt die Verluste über diese Fläche um 10-15 Prozent. Heizkörper entlüften: Ist der Heizkörper durch Luft nicht mehr vollständig gefüllt, bleibt er teilweise kalt. Führt die Entlüftung nicht zum Erfolg, sind Vermieter, Hauswart oder Hausverwaltung gefragt. Denn dann ist unter Umständen zu wenig Wasser im Heizungssystem. Heizkörper nicht abdecken: Ist der Heizkörper dauerhaft durch Verkleidungen, Möbel oder Vorhänge verdeckt, steht die Leistung nicht voll zur Verfügung. Außerdem regelt durch den entstehenden Wärmestau das Thermostatventil nicht richtig. Folge: Das Zimmer bleibt zu kalt. Warmwasserbereitung: Auch hier liegen Sparpotenziale. Duschen statt Baden. Wasser nur auf die Temperatur erwärmen, die tatsächlich benötigt wird. Zu folgenden Energiesparmaßnahmen sind Vermieterinnen und Vermieter gesetzlich verpflichtet: Dazu gehören - die Dämmung ungedämmter, offen zugänglicher Rohrleitungen im unbeheizten Bereich, - die Dämmung von zugänglichen, nicht begehbaren obersten Geschossdecken, - der Austausch von über 30 Jahre alten Heizungsanlagen. Weitere Informationen: Unter www.energiesparaktion.de gibt es 14 Energiesparinformationen, u. a. die Energiesparinformation Nr. 5 Energiesparen bei Heizung und Strom - Wissenswertes für Mieterinnen und Mieter mit detaillierten Hinweisen zu den wichtigsten Energiespartechniken sowie eine Energieberaterliste. Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen erhalten Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de, der Kreditanstalt für Wiederaufbau, www.kfw.de oder unter www.foerderdata.de bzw. www.energiefoerderung.info Die „Hessische Energiespar-Aktion“ ist ein Projekt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |