Artikel vom 20.11.2012, Druckdatum 22.11.2024 | |
Im Interesse des Klimaschutzes Gebäudesanierung voran bringen Im Vorfeld der Sitzung des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat am morgigen Mittwoch hat Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller erneut an Bund und Länder appelliert, sich auf ein Modell zur steuerlichen Absetzbarkeit von Gebäudesanierungen zu einigen. Baden-Württemberg hat Bund und Ländern vor rund einem Monat einen Kompromissvorschlag unterbreitet. Darin wird ein Weg aufgezeigt, wie die bislang strittige Frage zur Verteilung der zu erwartenden Steuermindereinnahmen zwischen Bund und Ländern gelöst werden könnte. Seit über einem Jahr hänge das Thema in der Schwebe, aber noch gebe es eine Chance zur Einigung, sagte Untersteller gestern in Stuttgart. Franz Untersteller: „Dieser Vorschlag, den wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, der SPD, in die Diskussion gegeben haben, passt für die Länder und er berücksichtigt die Interessen des Bundes. Wenn wir ihn am Mittwoch annehmen, kann die Gebäudesanierung in Deutschland eine neue Dynamik kriegen, und genau darum muss es uns primär gehen!“ Untersteller betonte noch einmal, dass die Sanierungsquote bestehender Gebäude in Deutschland auf rund zwei Prozent jährlich gesteigert werden müsse, um die angestrebten Klimaschutzziele erreichen zu können. Dafür seien insgesamt hohe Investitionen nötig und deshalb auch funktionierende Förderinstrumente. Auf der einen Seite das Instrument der zinsverbilligten Darlehen, das es bereits gebe. Aber auf der anderen Seite auch steuerliche Anreize: „Nicht alle, die grundsätzlich zur Sanierung bereit sind, brauchen und wollen dazu ein Darlehen. Aber auch die, die ihre Maßnahmen zur Gebäudesanierung anders finanzieren, hoffen auf einen Anreiz, um zu investieren.“ Die Hängepartie zwischen Bund und Ländern habe im vergangenen Jahr Investitionen regelrecht verhindert, ist sich Untersteller sicher. Diesen Sanierungsstau könne der Vermittlungsausschuss mit einem Beschluss zur steuerlichen Absetzbarkeit von Gebäudesanierungen jetzt auflösen. Quelle: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg |